bke-Stellungnahmen und bke-Hinweise

Mit bke-Stellungnahmen äußert sich die bke zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Gebiet der Erziehungs- und Familienberatung. bke-Hinweise geben Anregungen zur praktischen Gestaltung der Arbeit in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Texte in beiden Rubriken sind durch Beschluss des Verbandes autorisiert.

Informationen 1/23 – Kinder, Jugendliche und Familien in außergewöhnlichen Lebenslagen

Zugänge zur Erziehungsberatung ermöglichen
Die bke nimmt den Nationalen Aktionsplan Neue Chancen für Kinder in Deutschland der Bundesregierung zum Anlass, die Zugänglichkeit von Erziehungsberatungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien in besonderen Lebenslagen zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Mit dem Nationalen Aktionsplan Neue Chancen für Kinder in Deutschland setzt die Bundesregierung die Empfehlungen des Europäischen Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um. Ziel des Aktionsplans ist es, »Kinderarmut zu bekämpfen, frühkindliche Bildung und Betreuung zu verbessern und Eltern zu stärken« (BMFSFJ 2022).Gesichert werden soll die soziale Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Familien, ihr Zugang u.a. zu Bildung und Gesundheitsversorgung, auch wenn sie in besonders belasteten Situationen, insbesondere in Armut leben.

Informationen 3/22 – Bewährtes und Neues bei der bke-Onlineberatung

Seit fast 20 Jahren präsentiert sich die Institutionelle Erziehungs- und Familienberatung länder- und trägerübergreifend und in Trägerschaft der bke im Internet. Über das Beratungsportal www.bke-beratung.de können Eltern und Jugendliche anonym, kostenfrei und datensicher professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Aktuell beraten über 100 Fachkräfte aus den örtlichen Erziehungs- und Familienberatungsstellen die Ratsuchenden über den digitalen Kommunikationsweg. Dabei können Eltern und Jugendliche zwischen der vertraulichen Einzelberatung in Form von webbasierter Mailberatung und Einzelchat oder den Gruppenangeboten Gruppen- und Themenchat bzw. Foren wählen. Es bedarf dafür lediglich einer Registrierung mit Nicknamen, Passwort und E-Mail-Adresse (Double-Opt-In).

Informationen 3/22 – Aspekte des Sorgerechts bei der Inanspruchnahme von Erziehungsberatung

Die Familienformen, in denen Kinder und Jugendliche leben, sind von einer großen Vielfalt geprägt. Insbesondere nach der Trennung der Eltern, aber auch in einigen Konstellationen bei der Familiengründung, sind häufig mehr als zwei erwachsene Bezugspersonen in der Elternrolle. Neben den leiblichen Eltern haben (neue) Partner/innen als soziale Eltern Bedeutung.

Informationen 2/22 - Qualität durch Engagement

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) ist nur so stark wie ihre Mitglieder: die Landesarbeitsgemeinschaften für Erziehungsberatung (LAGen). In den LAGen sind die Fachkräfte aus Erziehungsberatungsstellen freier und öffentlicher Träger organsiert. Kolleginnen und Kollegen können in der LAG ihres Bundeslandes Mitglied werden, sich dort engagieren und somit auf die regionalen und landespezifischen fachlichen Themen sowie die Fachpolitik Einfluss nehmen. Einige LAGen nehmen je nach Satzung auch Fachkräfte angrenzender Bereiche und zum Teil auch Beratungsstellen als Einrichtungen auf (institutionelle Mitgliedschaft). Die fachliche Arbeit der bke hat durch diese Organisationsstruktur ihre Basis über die Bundesländer in der regionalen Fachpraxis. Über die LAGen fließen die Erfahrungen aus der Praxis umfassend in die Verbandsarbeit der bke ein und die bundesweite Perspektive wird wiederum vor Ort nutzbar.

Informationen 2/22 - Kapazitäten von Beratungsstellen

Orientierungswerte zur Reflexion
Die Reflexion der Kapazität und der Auslastung sowie Belege für eine mögliche Über- oder Unterlastung und die Weiterentwicklung des Bedarfs- und Qualitätsmanagements spielen für die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen eine zunehmende Rolle, insbesondere wenn Leistungsvereinbarungen (neu) verhandelt werden müssen. Im Zuge der SGB VIII-Reform, die im Juni 2021 mit der ersten Stufe des Inkrafttretens des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in die Phase der Umsetzung gegangen ist, hat das Thema weiter an Bedeutung gewonnen. In der neu ergänzten Fassung von § 36a Abs. 2 SGB VIII ist der Bezug zur Bedarfsgerechtigkeit und zur Qualitätsgewährleistung bei den niedrigschwellig zugänglichen ambulanten Hilfen formuliert worden. Die Analyse des Bedarfs an Erziehungsberatung im Einzugsbereich anhand von sozialräumlichen Kriterien steht im Bezug zur Kapazität, die mit der vorhandenen personellen Ausstattung gegeben ist. Für eine zielgerichtete Planung ist die Analyse von Auslastung und möglicher Über- oder Unterlastung des Teams oder einzelner Fachkräfte zentral. Im Hinblick auf die öffentliche Jugendhilfe und die Jugendämter ist in § 79 Abs. 3 SGB VIII die Nutzung eines Instruments zur Personalbemessung eingeführt worden. Es ist anzunehmen, dass auch einige Erziehungsberatungsstellen in das Verfahren einbezogen werden, bzw. eigene Verfahren entwickeln werden, sofern sie nicht schon welche in Gebrauch haben. Mit dem folgenden Text soll angeregt werden, die Analyse von Nachfrage nach Beratung, theoretischem Bedarf und vorhandener zeitlicher Kapazität insbesondere für die Fallarbeit systematisch und strukturiert anzulegen.

Informationen 2/22 - Familienbildung - Familienberatung - Erziehungsberatung

Einrichtungen, Begriffe, Aufgaben und Schnittstellen
Die bke spricht von Erziehungsberatung, wenn es um die Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII geht, und von Erziehungs-, (Familien- und Jugendberatungs-)stellen, wenn das gesamte Gefüge des Leistungsspektrums gemeint ist. Dazu gehören neben § 28 SGB VIII, der Einzelberatung und dem Hauptarbeitsbereich, insbesondere die §§ 16 (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie), 17 (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung), 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts) und 41 (Hilfe für junge Volljährige) SGB VIII.

Informationen 2/22 - Kooperation, Partizipation und Schutzkonzepte

Vorgaben und Impulse aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zum Kinderschutz
Einer der fünf zentralen Regelungsbereiche des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), das die SGB VIII-Reform umfasst und im Juni 2021 in Kraft getreten ist, ist die Weiterentwicklung im Kinderschutz. Eng mit dem Kinderschutz verbunden ist die Beteiligung der Betroffenen, insbesondere von jungen Menschen, an den Vorgängen und Entscheidungen, die sie betreffen. Die Partizipation stellt einen weiteren der fünf Regelungsbereiche dar und ist erst im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hinzugekommen. In beiden Bereichen finden sich wichtige Vorgaben und Impulse für die Arbeit von Erziehungsberatungsstellen. Zum Kinderschutz gehören essenziell Schutzkonzepte, die dazu beitragen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Einrichtung zu sichern. Wenngleich Erziehungsberatungsstellen ein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept nicht vorhalten müssen, empfiehlt es sich dennoch, die Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen ausgesetzt sein können, zu reflektieren und Maßnahmen zu ihrem Schutz zu etablieren.

Informationen 2/22 - Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern kompetent beraten

Inklusive Erziehungsberatung nach Inkrafttreten des Kinder- 
und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)
Ausgehend von einer großen Vielfalt von Möglichkeiten, Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen, sieht sich die Erziehungsberatung der Unterstützung aller Kinder und ihrer Bezugssysteme verpflichtet - unabhängig von individuellen oder familiären Besonderheiten. Erziehungsberatung geht dabei von einem sehr umfassenden Verständnis des Inklusionsbegriffs aus. Vor dem Hintergrund des im Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), das die SGB VIII-Reform umfasst, steht bei der Weiterentwicklung der Jugendhilfe hin zu einem umfassend inklusiven Angebot nun die Umsetzung im Fokus. Dabei geht es insbesondere um Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und/oder Sinnes-Beeinträchtigungen. Auch für die Erziehungsberatung ist es ein zentraler Schwerpunkt, ihre Erreichbarkeit für Familien, in denen ein Kind, ein Jugendlicher und/oder die Eltern von einer Behinderung betroffen sind, auszubauen und auf die Anliegen dieser Familien bestmöglich fachlich zu reagieren.

Informationen 1/22 - Die neuen bke-Qualitätsstandards

Anfang des Jahres hat die bke die Neufassung ihrer Qualitätsstandards veröffentlicht. Die bke hatte die Debatte um neue Steuerungsmodelle in der Jugendhilfe bereits in den neunziger Jahren aufgegriffen. 1999 entstanden unter dem Titel QS 22 - Qualitätsprodukt Erziehungsberatung Qualitätsstandards für die praktische Arbeit. Neben einer Beschreibung des Leistungsspektrums von Erziehungsberatungsberatungsstellen - das sind Beratung und Therapie, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten - wurden Qualitätsmerkmale für die Arbeit der Einrichtungen nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität gegliedert und jeweils ausführlich dargestellt. Die aktuelle Veröffentlichung QS EB - Qualitätsstandards für die Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung ist eine Fortschreibung und Aktualisierung von QS 22.

Informationen 1/22 - bke-Hinweis: Bedrohung im Beratungskontext

Hintergründe, Präventions- und Schutzmaßnahmen
Die Gefährdung von Beratungsstellenteams und einzelnen Mitarbeitenden durch konkrete Drohungen, (Sach-)Beschädigung, verbale oder tätliche Angriffe durch Ratsuchende ist in der Regel selten. Dennoch machen einzelne Mitarbeitende von Beratungsstellen (Beratungsfachkräfte ebenso wie die Teamassistenz), ganze Teams und auch ihre Trägerstrukturen irgendwann Erfahrungen mit belastenden Grenzüberschreitungen durch Ratsuchende. Gefordert ist dann ein stets reflektiertes, abgestimmtes Vorgehen bei allen Beteiligten, bei den betroffenen Mitarbeitenden, dem Team, der Leitung und dem Träger. Hilfreich ist, bereits vor Eintritt einer Bedrohungslage Überlegungen anzustellen, wie der Schutz im Ernstfall bestmöglich gewährleistet werden kann und welche Maßnahmen vorbeugend ergriffen werden sollten.

Informationen 3/21 - bke-Hinweis: Die Bedeutung von § 20 SGB VIII für die Erziehungsberatung

Die Neufassung des ehemaligen § 20 SGB VIII war gegen Ende des Reformprozesses im jetzigen Wortlaut als § 28a gedacht. Absicht des BMFSFJ war der erklärte Wille, dass diese Hilfe niedrigschwellig, unbürokratisch und flexibel betroffenen Familien zur Verfügung stehen soll. Als Vorbild diente die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, die anerkanntermaßen diese Qualitätsmerkmale aufweist und deshalb auch für die Umsetzung dieser Hilfe prädestiniert erschien. Dass es anders kam, hatte verschiedene Gründe. Der bedeutsamste und damit richtigerweise zutreffende ist, dass diese Hilfeform nicht in die Systematik der Hilfen zur Erziehung (HzE) passt, sondern sich zu sehr davon unterscheidet. Was allerdings bleibt, ist die besondere Stellung, die »Erziehungsberatungsstellen oder anderen Beratungsdienste und -einrichtungen nach § 28« hier einnehmen.

Informationen 3/21 - bke-Stellungnahme: Chancen nutzen, Potenziale erkennen, Kompetenzen sichern - Zum Umgang mit den veränderten Ausbildungsgängen an den Hochschulen

Gesellschaftliche Entwicklung findet gleichzeitig auf vielen Ebenen und in verschiedenen Bereichen statt. Diese Entwicklungen und teilweise tiefgreifenden Veränderungen spiegeln sich auch im Pluralismus der angebotenen Ausbildungsgänge an den Hochschulen. Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR) ist zudem ein neues Verständnis von Ausbildung und Lernen über die gesamte Lebensspanne hinzugekommen. Die Umstellung des Bildungssystems im Zuge der Bologna-Reform seit 1999 entfaltet nun ihre Wirkung. Neben den Studiengängen, die vorher als Diplom-Studiengänge bekannt waren, gibt es zahlreiche Möglichkeiten von Spezialsierungen bei der Schwerpunktsetzung vor allem in Masterstudiengängen. Es stellt sich zunehmend die Frage, welche Abschlüsse und welche Studieninhalte ein Kompetenzspektrum der einzelnen Fachkraft wie auch des multiprofessionellen Teams gewährleisten, das zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben einer Erziehungsberatungsstelle befähigt, und auf welcher Basis (ergänzt durch Fort- und Weiterbildungsangebote) die Einarbeitung gut gelingen kann. Im Folgenden werden diejenigen Kompetenzen, die jede Fachkraft für die Arbeit in der Erziehungsberatung aus der Hochschulausbildung mindestens mitbringen sollte, benannt und in einen Gesamtkontext eingeordnet.

Informationen 2/21 - bke-Hinweis: Blended Counseling: Erziehungsberatung per Video

Viele Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen haben anlässlich der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die seit März 2020 in unterschiedlichem Ausmaß bis in den Sommer 2021 hinein fortbestand, damit begonnen, Videoberatung anzubieten und haben damit über diese Zeit hinaus ihre Beratungsformate und Zugangswege erweitert.

Informationen 2/21 - bke-Stellungnahme: Zur SGB VIII-Reform - Die Weiterentwicklung der Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Im April bzw. Mai 2021 hat zunächst der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen und im Anschluss daran hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Damit ist nach einem langen, ausführlichen und durchaus kontrovers geführtem Diskussions- und Beteiligungsprozess die Umsetzung der SGB VIII-Reform in die Wege geleitet worden. Mit dem dreistufigen Inkrafttreten von der Unterzeichnung im Juni 2021 bis in das Jahr 2028 sind die Regelungen sehr weitreichend in die Zukunft hinein getroffen worden.

Informationen 1/21 - bke-Stellungnahme: Auch in der Pandemie: Flexible Hilfe und unkomplizierten Zugang gewährleisten

Die ohnehin schon großen Herausforderungen im Alltag, die bei der Betreuung, Erziehung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen bestehen, haben sich nach fast einem Jahr Pandemie-bedingter gesellschaftlicher und familiärer Ausnahmesituation für sehr viele Familien noch verstärkt. Es gibt kaum Planungssicherheit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hinzu kommen die sich verstärkenden Sorgen um die Gesundheit und die Zukunft. Was für Familien in stabilen Lebenslagen gilt, gilt umso mehr für Eltern, Jugendliche und Kinder mit besonderen Belastungen, z. B. durch familiäre Konflikte, Armut oder individuelle Probleme wie psychische Erkrankungen. Auf diese Belastungen und vor allem die mangelnde Beteiligung und Berücksichtigung der entwicklungspsychologisch bedingten Bedürfnisse von jungen Menschen bei der Pandemie-Bekämpfung ist vielfach hingewiesen worden (vgl. BJK 2020, Forum Transfer). Einschlägige Studienergebnisse über die Situation von Jugendlichen und Familien in der Pandemie-Zeit liegen ebenfalls bereits vor (vgl. Andresen et al., 2020, Forum Transfer).