Mit bke-Stellungnahmen äußert sich die bke zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Gebiet der Erziehungs- und Familienberatung. bke-Hinweise geben Anregungen zur praktischen Gestaltung der Arbeit in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Texte in beiden Rubriken sind durch Beschluss des Verbandes autorisiert.
bke-Stellungnahmen und bke-Hinweise
Informationen 2/12: bke-Hinweis: Dokumentation von Gefährdungseinschätzungen
Die Bedeutung des Kinderschutzes in der Kinder- und Jugendhilfe ist durch das Bundeskinderschutzgesetz noch einmal unterstrichen worden. Die Fachkräfte der Dienste und Einrichtungen, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, sind über den Abschluss von Vereinbarungen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe gehalten, immer dann, wenn sie gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes wahrnehmen, eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Für Fachkräfte der Erziehungsberatung sind dabei die Vorschriften des § 8a Abs. 4 SGB VIII einschlägig (bke 2012, S. 5 f.). Wenn sich im Rahmen einer Beratung Hinweise auf eine Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen ergeben, ist die Gefährdungssituation innerhalb des multidisziplinären Fachteams einzuschätzen (DAKJEF 2003, S. 12 f.; bke 2006, S. 12 ff.).
Informationen 2/12: bke-Hinweis: Inanspruchnahme von Erziehungsberatung bei gemeinsamer elterlicher Sorge nach Trennung und Scheidung
Erziehungsberatung wird in der Regel von beiden Eltern eines Kindes aufgrund einer einvernehmlichen Entscheidung in Anspruch genommen. Auch dann, wenn nur ein Elternteil die Beratungsstelle aufsucht, kann bei gemeinsamer elterlicher Sorge grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der andere Elternteil von der Kontaktaufnahme zur Beratungsstelle weiß und damit einverstanden ist (konkludente Einwilligung). Dies gilt zumindest, solange es keine Indizien für das Gegenteil gibt. Rechtliche Fragen entstehen vor allem, wenn nach einer Trennung oder Scheidung die Beratung durch einen Elternteil aufgesucht wird, und die Haltung des anderen Elternteils unbekannt ist.
Informationen 2/12: bke-Stellungnahme: Potenziale nutzen - Risiken benennen, Neue Medien, Erziehung und Beratung
Digitale Medien haben die Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und Familien in den letzten Jahren verändert. Kinder kennen heute kein Leben ohne die konstante Präsenz hochmoderner Elektronik und des Internets. Dabei ist die überwältigende Fülle des Angebotes für die meisten kaum zu überblicken. Es gibt bereits die erste Elterngeneration, die »digital« aufgewachsen ist.
Informationen 1/12: bke-Hinweis: Schutz der Daten von Kindern und Jugendlichen
Erziehungs- und Familienberatung wird als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in der großen Mehrzahl der Fälle gegenüber Eltern erbracht. Als Hilfe zur Erziehung will sie die Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen und damit die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen fördern. Die Kinder und Jugendlichen, um derentwillen die Beratung erfolgt, sind selten allein Adressaten der Leistung (z. B. von einzel- oder gruppentherapeutischen Angeboten bzw. diagnostischen Abklärungen; 12 %.) Eher sind sie an der Beratung der Familie beteiligt (40 %) (Stat. Bundesamt 2011, Tab. 5.2.a1). Aber auch als Abwesende werden sie in die Beratung der Eltern einbezogen bzw. die Eltern-Kind-Interaktion ist Thema des Beratungsgesprächs.
Da die Grundlage des Datenschutzes das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist, welches denjenigen schützt, dessen Daten betroffen sind - also auch ein Kind oder einen Jugendlichen -, ergeben sich insbesondere bei vorhandener Urteilsfähigkeit des Kindes oder Jugendlichen daraus auch Folgen für die Reichweite der elterlichen Erziehungsverantwortung. Im Folgenden wird deshalb die rechtliche Situation des Datenschutzes bei Minderjährigen in der Erziehungsberatung beschrieben.
Informationen 1/12: bke-Stellungnahme: Kinderschutz als Auftrag der Erziehungsberatung
Zum 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Nachdem der erste Anlauf zu einem Bundeskinderschutzgesetz im Jahr 2008 parlamentarisch gescheitert war, wurden die Fachverbände in die Diskussion des zweiten Entwurfs frühzeitig einbezogen. In diesem zweiten Verfahren wurde der Prävention von Kindeswohlgefährdungen stärkere Beachtung geschenkt. Allerdings ist es nicht gelungen, das Gesundheitswesen substantiell in die Aufgabe des Kinderschutzes einzubeziehen.
Informationen 3/11: bke-Hinweis: Handlungsempfehlungen bei Anzeichen für Grenzüberschreitungen
Die Diskussion in der Öffentlichkeit über Übergriffe von Personen, die für schutzbefohlene Kinder und Jugendliche pädagogisch verantwortlich sind, ist für die bke Anlass, das Bewusstsein für den Umgang mit Situationen zu schärfen, in denen Anzeichen für Grenzüberschreitungen durch andere Fachkräfte wahrgenommen werden.
Informationen 2/11: bke-Stellungnahme: Aufgaben der Teamassistentin im Sekretariat der Erziehungsberatungsstelle
Aufgaben und Arbeitsweisen von Erziehungs- und Familienberatungsstellen richten sich an der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien aus. Veränderungsprozesse in der Gesellschaft haben Auswirkungen auf das Zusammenleben in der Familie. Der familiale Wandel gestaltet die Bedingungen des Aufwachsens von Kindern neu. Erziehungs- und Familienberatung reagiert auf Prozesse des sozialen Wandels und passt ihre Unterstützungsangebote für Familien kontinuierlich an die neuen Bedarfe an.
Diese Veränderungsprozesse betreffen nicht nur die Beraterinnen und Berater. Auch der Arbeitsplatz des Sekretariats der Erziehungsberatungsstelle wird durch die neuen Aufgabenstellungen berührt und umgestaltet. Dies nimmt die bke zum Anlass, Funktion und Aufgabe des Sekretariats neu zu beschreiben.
Informationen 1/11: bke-Stellungnahme: Das erweiterte Führungszeugnis als Instrument des Kinderschutzes
Der Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl hat in den letzten Jahren erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Vor dem Hintergrund spektakulärer Einzelfälle sind auch die gesetzliche Regelungen im Kinder- und Jugendhilferecht und im Kindschaftsrecht präzisiert bzw. verstärkt worden. Die Pflicht des Jugendamtes zur Gefährdungseinschätzung und die Kooperation mit den freien Trägern wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) erstmals eigenständig normiert (§ 8a SGB VIII). Dabei wurden zugleich die Anforderungen an die persönliche Eignung der in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachkräfte mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 präzisiert (§ 72a SGB VIII; vgl. dazu bke 2007). Seitdem sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, sich bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG vorlegen zu lassen. Dieses Instrumentarium hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. 5. 2010 durch Einführung eines erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) zusätzlich geschärft.
Informationen 1/11: bke-Stellungnahme: Leitung von Erziehungsberatungsstellen
Die Arbeit im Team prägt das Selbstverständnis der Erziehungs- und Familienberatung seit langem. Diese Leistung der Kinder- und Jugendhilfe wird multidisziplinär erbracht. Das Zusammenwirken verschiedener Fachrichtungen ist für die Erziehungsberatung gesetzlich vorgeschrieben. In mehreren bke-Stellungnahmen wurden die unterschiedlichen Aufgaben der verschiedenen Fachrichtungen in der Erziehungsberatung beschrieben. In der vorliegenden Ausarbeitung nun werden die spezifischen Aufgaben der Leitung von Erziehungsberatungsstellen behandelt.
Informationen 3/10: bke-Stellungnahme: Zum Mediationsgesetz
Das Bundesjustizministerium hat in Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 21. Mai 2008 den Entwurf für ein Mediationsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. In ihrer Stellungnahme hat die bke die Stärkung der Anwendung von Mediation als einem alternativen Verfahren der Konfliktbeilegung begrüßt, jedoch zu einzelnen Regelungen noch Gestaltungshinweise gegeben.
Informationen 3/10: bke-Stellungnahme: Beratung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern
Während traditionell die meisten Kinder, die in Erziehungsberatungsstellen vorgestellt werden, zwischen sechs und zwölf Jahren alt sind, rückten seit Mitte der 1990er Jahre jüngere Kinder verstärkt in den Blick der Erziehungsberater/innen. Waren es zunächst Kinder im Vorschulalter, die vor der Einschulung häufig auf Empfehlung von Erzieherinnen von ihren Eltern angemeldet wurden, so wurden die Kinder in Abhängigkeit von ihrem Alter beim Eintritt in den Kindertagesbetreuung auch in den Erziehungsberatungsstellen jünger.
Informationen 2/10: bke-Dokumentation: Qualitätsstandards für die psychosoziale und psychologische Beratung im Internet (Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAKJEF))
Seit Mitte der 90er Jahre werden in unterschiedlichen institutionellen Kontexten Beratungsangebote im Internet initiiert und angeboten. Die meisten von ihnen entstanden als örtliche Projekte und Initiativen, vereinzelt gab es gesteuerte Entwicklungen auf Länder- und Bundesebene. Mit der wachsenden Verbreitung des Internets ist dieses Medium für viele Menschen der selbstverständliche Zugang zu professioneller Hilfe in Form von psychosozialer und psychologischer Beratung geworden. Information und Beratung im Internet sind eine Erweiterung des Leistungsangebotes von institutioneller Beratung und deren integraler Bestandteil.
Informationen: 1/10: bke-Stellungnahme: Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen im multidisziplinären Team der Erziehungsberatung
Die bke hat jetzt unter dem Titel Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen im multidisziplinären Team der Erziehungsberatung die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Ausbildung dieser Fachkräfte beschrieben und ihren Beitrag im multiprofessionellen Team dargestellt. Die bke fordert die Teams der Beratungsstellen und deren Träger auf, diese Fachrichtung mit Blick auf die Notwendigkeit der therapeutischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Zukunft wieder stärker zu berücksichtigen.
Informationen 3/09: bke-Stellungnahme: An der Schnittstelle der Systeme
Die Gesundheit der heranwachsenden Generation steht im Zentrum des 13. Kinder- und Jugendberichts. Diese Thematik reicht weit über den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe hinaus. Hier sind mehrere Hilfesysteme zuständig, die wiederum unterschiedliche Kostenträger haben innerhalb des Gesundheitssystems u.a. die Krankenkassen, die Rentenversicherungen und die Sozialhilfe.
Informationen: 3/09: bke-Stellungnahme: Bachelor und Master
Die europäischen Staaten haben 1999 in Bologna eine tief greifende Hochschulreform initiiert. Ziel dieser Reform ist es, bis zum Jahre 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Das Kernelement dieser Reform ist die Einführung eines gestuften Studiensystems mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen. In der ersten Stufe wird das Studium künftig mit einem Bachelor und in der zweiten Stufe mit einem Master abgeschlossen. Zum Wintersemester 2008/2009 waren 75 Prozent aller Studiengänge (9.200 von insgesamt 12.300 Studiengängen) an deutschen Hochschulen auf Bachelor und Master umgestellt. Die ersten Absolventen der neuen Studiengänge bewerben sich bereits um die Mitarbeit in der Erziehungs- und Familienberatung.