bke-Stellungnahmen und bke-Hinweise

Mit bke-Stellungnahmen äußert sich die bke zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Gebiet der Erziehungs- und Familienberatung. bke-Hinweise geben Anregungen zur praktischen Gestaltung der Arbeit in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Texte in beiden Rubriken sind durch Beschluss des Verbandes autorisiert.

Informationen 2/11: bke-Stellungnahme: Aufgaben der Teamassistentin im Sekretariat der Erziehungsberatungsstelle

Aufgaben und Arbeitsweisen von Erziehungs- und Familienberatungsstellen richten sich an der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien aus. Veränderungsprozesse in der Gesellschaft haben Auswirkungen auf das Zusammenleben in der Familie. Der familiale Wandel gestaltet die Bedingungen des Aufwachsens von Kindern neu. Erziehungs- und Familienberatung reagiert auf Prozesse des sozialen Wandels und passt ihre Unterstützungsangebote für Familien kontinuierlich an die neuen Bedarfe an.
Diese Veränderungsprozesse betreffen nicht nur die Beraterinnen und Berater. Auch der Arbeitsplatz des Sekretariats der Erziehungsberatungsstelle wird durch die neuen Aufgabenstellungen berührt und umgestaltet. Dies nimmt die bke zum Anlass, Funktion und Aufgabe des Sekretariats neu zu beschreiben.

Informationen 1/11: bke-Stellungnahme: Das erweiterte Führungszeugnis als Instrument des Kinderschutzes

Der Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl hat in den letzten Jahren erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Vor dem Hintergrund spektakulärer Einzelfälle sind auch die gesetzliche Regelungen im Kinder- und Jugendhilferecht und im Kindschaftsrecht präzisiert bzw. verstärkt worden. Die Pflicht des Jugendamtes zur Gefährdungseinschätzung und die Kooperation mit den freien Trägern wurde durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) erstmals eigenständig normiert (§ 8a SGB VIII). Dabei wurden zugleich die Anforderungen an die persönliche Eignung der in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachkräfte mit Wirkung zum 1. Oktober 2005 präzisiert (§ 72a SGB VIII; vgl. dazu bke 2007). Seitdem sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, sich bei der Einstellung und in regelmäßigen Abständen ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG vorlegen zu lassen. Dieses Instrumentarium hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1. 5. 2010 durch Einführung eines erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) zusätzlich geschärft.

Informationen 1/11: bke-Stellungnahme: Leitung von Erziehungsberatungsstellen

Die Arbeit im Team prägt das Selbstverständnis der Erziehungs- und Familienberatung seit langem. Diese Leistung der Kinder- und Jugendhilfe wird multidisziplinär erbracht. Das Zusammenwirken verschiedener Fachrichtungen ist für die Erziehungsberatung gesetzlich vorgeschrieben. In mehreren bke-Stellungnahmen wurden die unterschiedlichen Aufgaben der verschiedenen Fachrichtungen in der Erziehungsberatung beschrieben. In der vorliegenden Ausarbeitung nun werden die spezifischen Aufgaben der Leitung von Erziehungsberatungsstellen behandelt.

Informationen 3/10: bke-Stellungnahme: Zum Mediationsgesetz

Das Bundesjustizministerium hat in Umsetzung einer Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 21. Mai 2008 den Entwurf für ein Mediationsgesetz vorgelegt. Ziel ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern. In ihrer Stellungnahme hat die bke die Stärkung der Anwendung von Mediation als einem alternativen Verfahren der Konfliktbeilegung begrüßt, jedoch zu einzelnen Regelungen noch Gestaltungshinweise gegeben.

Informationen 3/10: bke-Stellungnahme: Beratung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern

Während traditionell die meisten Kinder, die in Erziehungsberatungsstellen vorgestellt werden, zwischen sechs und zwölf Jahren alt sind, rückten seit Mitte der 1990er Jahre jüngere Kinder verstärkt in den Blick der Erziehungsberater/innen. Waren es zunächst Kinder im Vorschulalter, die vor der Einschulung häufig auf Empfehlung von Erzieherinnen von ihren Eltern angemeldet wurden, so wurden die Kinder in Abhängigkeit von ihrem Alter beim Eintritt in den Kindertagesbetreuung auch in den Erziehungsberatungsstellen jünger.

Informationen 2/10: bke-Dokumentation: Qualitätsstandards für die psychosoziale und psychologische Beratung im Internet (Deutscher Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung (DAKJEF))

Seit Mitte der 90er Jahre werden in unterschiedlichen institutionellen Kontexten Beratungsangebote im Internet initiiert und angeboten. Die meisten von ihnen entstanden als örtliche Projekte und Initiativen, vereinzelt gab es gesteuerte Entwicklungen auf Länder- und Bundesebene. Mit der wachsenden Verbreitung des Internets ist dieses Medium für viele Menschen der selbstverständliche Zugang zu professioneller Hilfe in Form von psychosozialer und psychologischer Beratung geworden. Information und Beratung im Internet sind eine Erweiterung des Leistungsangebotes von institutioneller Beratung und deren integraler Bestandteil.

Informationen: 1/10: bke-Stellungnahme: Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen im multidisziplinären Team der Erziehungsberatung

Die bke hat jetzt unter dem Titel Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen im multidisziplinären Team der Erziehungsberatung die Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Ausbildung dieser Fachkräfte beschrieben und ihren Beitrag im multiprofessionellen Team dargestellt. Die bke fordert die Teams der Beratungsstellen und deren Träger auf, diese Fachrichtung mit Blick auf die Notwendigkeit der therapeutischen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Zukunft wieder stärker zu berücksichtigen.

Informationen 3/09: bke-Stellungnahme: An der Schnittstelle der Systeme

Die Gesundheit der heranwachsenden Generation steht im Zentrum des 13. Kinder- und Jugendberichts. Diese Thematik reicht weit über den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe hinaus. Hier sind mehrere Hilfesysteme zuständig, die wiederum unterschiedliche Kostenträger haben innerhalb des Gesundheitssystems u.a. die Krankenkassen, die Rentenversicherungen und die Sozialhilfe.

Informationen: 3/09: bke-Stellungnahme: Bachelor und Master

Die europäischen Staaten haben 1999 in Bologna eine tief greifende Hochschulreform initiiert. Ziel dieser Reform ist es, bis zum Jahre 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Das Kernelement dieser Reform ist die Einführung eines gestuften Studiensystems mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen. In der ersten Stufe wird das Studium künftig mit einem Bachelor und in der zweiten Stufe mit einem Master abgeschlossen. Zum Wintersemester 2008/2009 waren 75 Prozent aller Studiengänge (9.200 von insgesamt 12.300 Studiengängen) an deutschen Hochschulen auf Bachelor und Master umgestellt. Die ersten Absolventen der neuen Studiengänge bewerben sich bereits um die Mitarbeit in der Erziehungs- und Familienberatung.

Informationen 2/09: bke-Stellungnahme: Kinder sind keine Ware

Das gelingende Aufwachsen von Kindern ist Anliegen einer großen Zahl von Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe, von Organisationen, die sich für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einsetzen und von Verbänden, die sich im Bundesforum Familie zusammengeschlossenen haben. In einer Gemeinsamen Stellungnahme haben sich unlängst 60 dieser Verbände auf Initiative der BKE gegen das TV-Format Erwachsen auf Probe des Senders RTL gewendet. Der gemeinsame Protest der 60 Kinderrechts- und Familienorganisationen gegen eine Vermarktung von Kindern und Jugendlichen ist breit kommuniziert und von den Medien verbreitet worden. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat der BKE für ihr Engagement gedankt.

Informationen 1/09: bke-Stellungnahme: Fachdienstliche Aufgaben der Erziehungsberatung

Das Profil der Erziehungs- und Familienberatung ist in Bewegung.
Erziehungsberatungsstellen haben in den letzten Jahren nicht nur das Spektrum ihrer Beratungsangebote erweitert; sie bringen ihre Kompetenzen häufig auch in weitere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ein. Erziehungsberatungsstellen haben z.B. ihre Arbeit mit Multiproblemfamilien verstärkt, neue Konzepte für die Arbeit mit hoch strittigen Eltern entwickelt und sich der Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern zugewandt. Sie bringen sich in Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser ein und gestalten Angebote im jeweiligen Sozialraum. Zwischen Erziehungsberatungsstellen und Jugendämtern bestehen vielerorts stabile und verlässliche Kooperationsbeziehungen.

Informationen 3/08: bke-Stellungnahme: Kindeswohl, Beratung und Familiengericht

Kinder und Eltern, die eine Trennung oder Scheidung zu bewältigen haben, stellen einen hohen Anteil der Ratsuchenden von Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Dabei sind häufig auch Fragen des Sorgerechts oder des Umgangs mit
dem Kind zwischen den Eltern strittig, so dass das Familiengericht mit dem Konflikt der Eltern befasst wird. Insbesondere
bei hoch strittigen Eltern ergibt sich dann für die Beratungsstellen die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit
mit dem Gericht (bke 2005). Aber auch der Auftrag des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII bedingt, dass die institutionelle Erziehungsberatung ggf. stärker mit dem Familiengericht kooperiert .

Informationen 3/08: bke-Hinweis: Fachkräfte in Erziehungsberatungsstellen als Zeugen vor Gericht

Zur Feststellung der Wahrheit oder Unwahrheit einer prozesserheblichen Tatsache bedienen sich die Gerichte aller Gerichtszweige der Zeugen als Beweismittel. Gegenstand des Zeugenbeweises sind Tatsachen, über die der Zeuge aus eigener Wahrnehmung aussagen soll. Für jeden zeugnisfähigen Menschen besteht die staatsbürgerliche Zeugnispflicht. Zeuge kann jede Person sein, sofern sie zur Wahrheitsfindung beitragen kann. Der Zeuge ist verpflichtet, der gerichtlichen
Ladung Folge zu leisten und die Wahrheit zu sagen. Sowohl die uneidliche als erst recht die unter Eid begangene
Falschaussage vor Gericht sind strafbar (§§ 153, 154 StGB). Auch Fachkräfte in Erziehungsberatungsstellen sehen
sich mit der Forderung von Gerichten konfrontiert, als Zeuge auszusagen. Dies gilt sowohl für Verfahren vor den
Zivilgerichten, vor allem in Zusammenhang mit kindschaftsrechtlichen Angelegenheiten, die die Sorge für die
Person von Kindern und Jugendlichen betreffen als auch für Strafverfahren, vor allem solchen wegen Straftaten
gegen Kinder.

Informationen 2/08: bke-Hinweis: Finanzierung von zusätzlichen Aufgaben der Erziehungsberatung

Der Bedarf an Beratung ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen (1993: 197.000; 2006: 310.000 beendete Beratungen). Die Beratungskapazität ist dagegen noch immer auf dem Stand von 1982. D.h. die steigende Zahl Ratsuchender konnte in den zurückliegenden Jahren nur deshalb bewältigt werden, weil in den Beratungsstellen interne Rationalisierungsmaßnahmen erfolgten. Dazu gehören z.B. Einführung der Familientherapie, Begrenzung der Zahl der Kontakte für eine Beratung (also Familie) und die Verringerung der Zahl der Kindertherapien. Trotz des offensichtlich steigenden Unterstützungsbedarfs in den Familien erfährt Erziehungsberatung praktisch keinen relevanten personellen Ausbau. Im Gegenteil: Es werden - regional unterschiedlich - Personalstellen abgebaut. Nur wenige Kommunen tragen durch eine Erweiterung der Beratungskapazitäten dem tatsächlichen Bedarf Rechnung.

Informationen 2/08: bke-Hinweis: Einsichtnahme in Beratungsdokumentationen zu Zwecken der Qualitässicherung

In Beratungsprozessen werden sehr persönliche Lebenssituationen thematisiert. Die Beraterinnen und Berater sind daher verpflichtet, die ihnen anvertrauten Privatgeheimnisse zu schützen. Dies gilt auch für Dokumentationen von Beratungen, die von den Fachkräften angelegt werden. Sie sind geschützt aufzubewahren und stehen nicht zur Einsichtnahme durch Dritte zur Verfügung (bke 1995b).