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bke-Stellungnahmen und bke-Hinweise

Mit bke-Stellungnahmen äußert sich die bke zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Gebiet der Erziehungs- und Familienberatung. bke-Hinweise geben Anregungen zur praktischen Gestaltung der Arbeit in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Texte in beiden Rubriken sind durch Beschluss des Verbandes autorisiert.

Informationen 2/19 - bke-Stellungnahme: Kinderschutz in der Praxis der Erziehungsberatung

Bei der Befassung mit dem Themenkomplex Kinderschutz ist es notwendig, zunächst die juristische Basis des Begriffs und die daraus entstehenden Implikationen für die Praxis in Erinnerung zu rufen. Die gängige, heute noch gültige und bewährte Definition von Kindeswohlgefährdung geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1956 zurück. ... Zu beachten sind dabei der prognostische Aspekt und die Erheblichkeit der zu erwartenden Schädigung des Kindes bzw. des Jugendlichen. Dabei geht es nach Kindler (2014) um die Leitfragen, was die Sorgeberechtigten, in der Regel die Eltern, Schädliches tun bzw. was sie an Notwendigem in Bezug auf die Bedürfnisse eines konkreten Kindes oder eines Jugendlichen unterlassen (Kindler 2014, S. 127).

Informationen 2/19 - bke-Stellungnahme: Wahrnehmen - Beraten - Schützen, Kinder und Jugendliche als Betroffene von Partnerschaftsgewalt

Im Koalitionsvertrag zwischen den aktuellen Regierungsparteien vom Februar 2018 finden sich in Teil III »Familien und Kinder im Mittelpunkt« Aussagen zur »Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern«. Geplant ist ein Aktionsprogramm zur Prävention und zur Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Neben umfangreichen Maßnahmen zur Förderung des Problembewusstseins ist die Stärkung und Absicherung von Unterstützungsstrukturen benannt. Im Hintergrund steht das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das in Deutschland nach der Ratifizierung im Oktober 2017 im Februar 2018 in Kraft getreten ist. Dieser völkerrechtliche Vertrag, besser bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein rechtlich bindendes Instrument, das von den staatlichen Organen seit Inkrafttreten in Deutschland umgesetzt werden muss. Ziel der Istanbul-Konvention ist die umfassende Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen. Dazu gehört neben der Prävention und den Möglichkeiten der Strafverfolgung auch die Weiterentwicklung des Hilfesystems (Rabe, Leisering 2018).

Informationen 1/19: Regenbogenfamilien und queere Jugendliche in der Erziehungsberatung

Ein grundsätzliches Wesensmerkmal der Institutionellen Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist die Offenheit für alle Kinder, Jugendlichen, Eltern und Familien, die die Voraussetzungen nach § 27 SGB VIII erfüllen. Das heißt konkret, wenn »eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.« Dabei ist nach § 36a, Abs. 2 geregelt, dass den Anspruchsberechtigten der unmittelbare Zugang zur Erziehungsberatung zuzulassen ist. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen findet dann innerhalb der Erziehungsberatung, ggf. im multiprofessionellen Team, statt.

Informationen 1/19: Zur geplanten Reform der Psychotherapie-Ausbildung

Im Januar 2019 ist nach langem Vorlauf der Referentenentwurf zur geplanten Reform der Ausbildung von Psychotherapeut/inn/en, das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG), vorgelegt worden. Die bke hat fristgerecht die im Folgenden abgedruckte Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und parallel zur Kenntnis an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gesandt.

Informationen 3/18: Dokumentation - Musterblätter zur DSGVO

Ein Muster-Informationsblatt: Datenschutz und Schweigepflicht sowie einen Muster-Einwilligungserklärung: Verwendung persönlicher Daten im Rahmen des Datenschutzes; erarbeitet von der Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsberatung Baden-Württemberg e.V.

Informationen 3/18: bke-Hinweis - Zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Erziehungsberatung

Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union ein einheitliches Datenschutzrecht. In der Folge wurden auch Anpassungen im Sozialdatenschutz des Sozialgesetzbuches (SGB X, SGB VIII) sowie im Bundesdatenschutzgesetz notwendig, die ebenfalls überwiegend am 25. Mai 2018 in Kraft getreten sind. Änderungen der datenschutzrechtlichen Regelungen im Recht der Kinder- und Jugendhilfe sind bis heute noch nicht erfolgt. Hier werden allerdings auch kaum Änderungen erwartet. Dies begründet sich auch darüber, dass die DSGVO weniger Änderungen der materiellen Rechtslage bringt als vielmehr ihre Stärkung.

Informationen 3/18: bke-Stellungnahme - Beitrag zum gelingenden Aufwachsen muss erfüllt werden können

In Deutschland gibt es rund 1050 Erziehungsberatungsstellen, die auf der Basis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes arbeiten und entsprechend gefördert werden. Aufgrund des Bundesgesetzes SGB VIII muss eine möglichst einheitliche Qualität der Leistung Erziehungsberatung zu erwarten sein. Es ist die Aufgabe der bke, für die gesetzeskonforme Qualität der Erziehungsberatung bundesweit einzutreten, sie weiterzuentwickeln und ggf. anzumahnen. In der bke sind die 16 Landesarbeitsgemeinschaften (LAGen) für Erziehungsberatung zusammengeschlossen. Im Vorstand der bke sind alle LAGen vertreten. Dort werden regelmäßig fachliche Stellungnahmen und Hinweise zur Gestaltung der Praxis diskutiert und erarbeitet. Es besteht also ein guter Überblick über die bundesweite Spannbreite, wie Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII in den Regionen umgesetzt wird.

Informationen 2/18: bke-Stellungnahme - Unterschiedliche Familien - zahlreiche Möglichkeiten

Die Diskussion um das gemeinsame Erziehen nach elterlicher Trennung ist derzeit ein wichtiges fachpolitisches Thema der Erziehungs- und Familienberatung bei Trennung und Scheidung. Sie wird begleitet von einer gewachsenen Akzeptanz und Normalität zeitlich begrenzter Liebesbeziehungen Erwachsener, der Intensivierung von Elternschaft sowie von veränderten Rollen von Müttern und Vätern. Gesellschaftlicher Wandel mit dem Leitbild partnerschaftlicher Aufgabenteilung beider Eltern mit selbstverständlicherer gemeinsamer Verantwortung im Betreuungsalltag führen zu einer größeren Bandbreite der Möglichkeiten, wie das familiäre Zusammenleben gestaltet wird - sowohl, wenn die Eltern ein Paar sind, als auch nach einer Trennung; oder zu gelebter Vielfalt von Geburt des Kindes an, wie sie zum Beispiel bei Regenbogenfamilien zu finden ist. Das erfordert eine Weiterentwicklung der gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der Betreuungsmodelle getrennt lebender Eltern. Nicht unerheblich für die Beratung sind auch die Lebensbedingungen einer (getrennten) Familie, die nicht zuletzt von den materiellen Möglichkeiten, dem Umfang der notwendigen Erwerbstätigkeit und der Wohnsituation geprägt sind.

Informationen 1/18: bke-Hinweis - Dokumentation von Beratungsprozessen

Die Dokumentation von Beratungsprozessen ist eine fachlich anspruchsvolle Aufgabe, deren rechtlicher Hintergrund in vielerlei Hinsicht komplex ist. Im Folgenden werden die wichtigsten Eckpunkte der formalen und inhaltlichen Notwendigkeiten, die bei der Dokumentation von Beratungsprozessen Bedeutung haben, dargestellt. Sie sind sowohl bei den Aufzeichnungen zu umfangreichen und lang andauernden Beratungen zu beachten als auch bei weniger aufwändigen Beratungen, da sich häufig nicht absehen lässt, ob es bei dieser anfänglichen Einschätzung bleibt.

Informationen 1/18: bke-Stellungnahme - Lob, Kritik und Beschwerden

Ein konstruktiver Umgang mit Lob, Kritik und Beschwerden gehört derzeit zu den wichtigsten Themen der Jugendhilfe. Ein aktives Rückmelde- und Beschwerdemanagement ist ein wichtiges Element der fortwährend reflexiven Gestaltung professioneller Prozesse. Ziel ist eine selbstverständliche Auseinandersetzung mit unbeabsichtigten Nebenwirkungen und den Folgen von Fehlern und Versäumnissen des beruflichen Handelns. Im Vordergrund stehen dabei die Auswirkungen auf die betroffenen Kinder und Jugendlichen, die eigentlichen Adressaten der Jugendhilfe. Ihre Perspektive gewinnt vor der gegenwärtigen Diskussion um eine Neugewichtung der Rechte von Kindern und Jugendlichen besondere Bedeutung.

Informationen 1/18: bke-Stellungnahme - Kultur- und migrationssensible Aspekte beraterischen Handelns in Kinderschutzkontexten

Erzieherisches Verhalten von Eltern und damit verbundene Bedürfnisse und Motivationen sind durch kulturelle Prägungen sowie durch Erfahrungen im Verlauf einer Migration mit geformt. Das gleiche gilt für das damit korrespondierende Verhalten der Kinder. Auffällige Verhaltensweisen von Kindern sind für Fachkräfte der Jugendhilfe immer ein Anlass, zu überprüfen, ob diese Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung sein können. Bei Kindern aus Migrationsfamilien müssen dabei die kulturellen und sozialen Hintergründe der Motive der Eltern, ihres »mitgebrachten« Erziehungsverhaltens und der Verhaltensweisen der Kinder in der Gefährdungseinschätzung hinreichend berücksichtigt werden. Die Fachkräfte bedürfen in diesem Zusammenhang einer entsprechenden Sensibilisierung - ebenso wie die betroffenen Eltern für hierzulande vorherrschende Erziehungsnormen und geltende Gesetze im Rahmen entsprechender Beratungs- und Unterstützungsangebote sensibilisiert werden müssen.

Informationen 3/17: bke-Hinweis - Sinn und Zweck von statistischen Erhebungen in der Erziehungsberatung

In der Institutionellen Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII besteht nach § 98 SGB VIII die Verpflichtung zur Beteiligung an der Bundesstatistik der Hilfen zur Erziehung. In § 99 SGB VIII sind die Erhebungsmerkmale festgelegt. Weitere Anforderungen an die statistische Erfassung der Beratungsarbeit bestehen durch unterschiedliche Interessen vor Ort. Von einigen Regionen, insbesondere in Großstädten, werden Kataloge von Merkmalen vorgegeben, die für alle Erziehungsberatungsstellen im Einzugsbereich verbindlich zu erheben sind. Auch einige Länder erlassen Vorschriften zur Abgabe von statistischen Daten und zum Erstellen der jährlichen Tätigkeitsberichte. Träger haben ein Interesse daran, die verschiedenen Einrichtungen in ihrer Trägerschaft in einheitlichen Zahlenwerken darstellen zu können, so dass noch weitere oder anders ausgeprägte Merkmale hinzu kommen können.

Informationen 3/17: bke-Hinweis - Rahmenbedingungen der Institutionellen Erziehungsberatung

Räume - Ausstattung - Abgrenzung zu anderen Diensten - Teamassistenz

Die fachgerechte Wahrnehmung der Aufgaben einer Erziehungsberatungsstelle braucht strukturelle Voraussetzungen im Aufbau sowie in der Planung und der Gestaltung der Arbeitsabläufe, um dem gesetzlichen Auftrag nach § 28 SGB VIII zu entsprechen. Die räumlichen und organisatorischen Bedingungen haben einen erheblichen Einfluss auf die Realisierung des geschützten und vertraulichen Rahmens der Beratung. Sie tragen dazu bei, die Niedrigschwelligkeit der Inanspruchnahme von Erziehungsberatung herzustellen und zu sichern. Der Erfolg der Hilfe ist in hohem Maße von der Gestaltung der grundlegenden Rahmenbedingungen abhängig.

Informationen 3/17: bke-Stellungnahme - Für Jugendliche und junge Erwachsene

Das differenzierte Angebot der Erziehungsberatung

Unter dem Motto »Jugend ermöglichen« ist zu Beginn des Jahres 2017 der 15. Kinder- und Jugendbericht erschienen. Der Bericht widmet sich dem Jugendalter als Lebensphase mit ganz besonderen Herausforderungen, deren Bewältigung prägend für das Leben ist. Mit den drei Begriffen »Qualifizierung«, »Selbstpositionierung« und »Verselbstständigung« beschreibt der Bericht die zentralen Entwicklungsschritte, die Jugendliche bewältigen müssen. Es gilt für Politik und Kinder- und Jugendhilfe gleichermaßen, sich mit besonderen Konzepten und Herangehensweisen auf die Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen einzustellen. Die Beteiligung und der Einbezug junger Menschen in die Politik und in Planungen sowie Entscheidungen, die sie betreffen, ist der zentrale Gedanke der Umsetzung einer Jugendstrategie.

Informationen 2/17: bke-Onlineberatung - Das Konzept der bke-Onlineberatung für Jugendliche und Eltern

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) hat im Jahr 2000 im Rahmen eines Modellprojekts ihr Angebot einer Onlineberatung gestartet. Dieses Pilotprojekt mit dem Titel Sorgenchat und Online-Beratung im Internet wurde in der ersten Phase vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen finanziert. Hinzu kamen die Länder Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und der Bund. Seit dem Jahr 2005 finanzieren die 16 Bundesländer gemeinsam das Beratungsportal, das Land Bayern hat die Federführung übernommen.