Information über das Qualitätssiegel
Das bke-Qualitätssiegel trägt die Bezeichnung „Geprüfte Qualität". Durch die Vergabe des Qualitätssiegels wird bestätigt, dass eine Einrichtung der Jugendhilfe die Fachlichen Standards für die Erziehungs-, Famlien- und Jugendberatung erfüllt. Diese Fachlichen Standards basieren auf der von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) herausgegebenen Publikation „QS EB – Qualitätsstandards für die Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung". Zum Verständnis der einzelnen Kriterien sollte deshalb diese Veröffentlichung herangezogen werden.
Qualitätssiegel
Das Qualitätssiegel wird für die Dauer von vier Jahren verliehen. Es wird in Form eines Signets für die Außenwand sowie einer Urkunde vergeben. Auf dem Signet und der Urkunde sind das Vergabedatum sowie die Gültigkeitsdauer benannt. Sofern es gewünscht wird, kann die Verleihung in öffentlichkeitswirksamer Weise durch eine/n Vertreter/in der bke erfolgen.
Die Unterlagen müssen ein halbes Jahr vor Ablauf des bke-Qualitätssiegels bei der bke-Geschäftsstelle eingereicht werden. Wenn die Verlängerung erst um mehr als ein Jahr nach Ablauf des alten Qualitätssiegels wirksam werden kann (unter Einberechnung der Sitzungsfrequenz der Kommission), gilt der Antrag als Neuantrag. Wenn die Verlängerung innerhalb von einem Jahr zuerkannt wird, beginnt der Verlängerungszeitraum trotzdem mit Ablauf des alten Siegels.
Antrag
Das Qualitätssiegel kann durch die Leitung der Beratungsstelle bei der bke beantragt werden. Im Rahmen des Antrages soll zu den Fachlichen Standards für die Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung schriftlich Stellung genommen werden. Unterlagen und Belege, die geeignet sind, darzulegen, dass die Beratungsstelle diese Kriterien erfüllt, sind dem Antrag 5-fach beizufügen. Für die Mehrzahl der Kriterien wird es ausreichen, bereits vorhandenes schriftliches Material einzureichen. Auf der beiliegenden „Prüfliste" soll eingetragen werden, welches Material und ggf. welche Seite(n) als Beleg für das jeweilige Kriterium anzusehen ist. Soweit zu einem Kriterium bisher keine schriftlichen Dokumente vorhanden sind, soll der Sachverhalt bzw. die erfragte Handhabung dargestellt werden.
Es ist möglich, einen großen Teil der Antragsunterlagen digital per Mail oder auf einem Stick, übersichtlich gegliedert, einzureichen. Folgende Unterlagen sind jedoch in jedem Fall in Papierform zu übersenden:
- Antrags- bzw. Verlängerungsantrags-Formular für die Vergabe des Qualitätssiegels
- Prüfliste bzw. Prüfliste Verlängerung
- Konzeption
- letzter Jahresbericht
- Flyer der Beratungsstelle
Verfahren
Die eingereichten Antragsunterlagen werden von der vom Vorstand der bke berufenen Kommission für die Vergabe des Qualitätssiegels geprüft. Die Kommission wird um Erläuterungen oder weitere Belege bitten, wenn dies für das Verständnis der jeweiligen Praxis erforderlich ist. Die Kommission kann das Prüfverfahren aussetzen, wenn es zu einzelnen Kriterien erforderlich erscheint, die Praxis der Beratungsstelle zu verändern. Die Kommission setzt dann einen Termin fest, bis zu dem die Veränderungen belegt werden sollen. Im Rahmen des Prüfverfahrens kann die Kommission auch vor Ort ein Gespräch mit den Mitarbeiter/innen der Beratungsstellen über die Handhabung der Fachlichen Standards führen. Das Qualitätssiegel „Geprüfte Qualität" wird von der Vergabekommission im Auftrag des Vorstandes der bke verliehen. Die Kommission ist im Rahmen ihrer Geschäftsordnung in ihren Entscheidungen frei. Eine Anrufung anderer Gremien des Verbandes gegen ihre Beschlüsse ist nicht möglich. Es ist in das Ermessen der Kommission gestellt, auf die Erfüllung einzelner Kriterien zu verzichten. Die Kommission tritt zweimal im Jahr zusammen und bearbeitet Anträge in der Reihenfolge des Eingangs. Die Kommission kann das Qualitätssiegel entziehen, wenn ihr gravierende Verstöße gegen die Fachlichen Standards für die Arbeit und Ausstattung von Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern bekannt werden.