Eine persönliche Mitgliedschaft ist in den Landesarbeitsgemeinschaften für Erziehungsberatung möglich. Fachkräfte der Erziehungs- und Familienberatung können ordentliche Mitglieder werden. Für angrenzende Berufe ist in der Regel eine außerordentliche Mitgliedschaft möglich.
Bitte wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Landesarbeitsgemeinschaft oder stellen Sie Ihren Aufnahmeantrag über die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung.