Fachtagung -
Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie haben Anspruch auf Beratung ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten. Und die Beteiligung und Beratung von Kindern und Jugendlichen soll in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen. All das steht im SGB VIII. Für die Erziehungsberatung ergeben sich daraus Anforderungen und Aufgaben auf verschiedenen Ebenen. Es sind strukturelle Voraussetzungen der erfolgreichen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen, rechtliche Spannungsfelder müssen beachtet werden und nicht zuletzt muss die Praxis der Beratung Konzepte und Methoden bereitstellen, die die Bedürfnisse, Wünsche und Rechte von Kindern und Jugendlichen zu einem Maßstab der Arbeit machen.