Direkt zum Inhalt

bke-Stellungnahmen und bke-Hinweise

Mit bke-Stellungnahmen äußert sich die bke zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Gebiet der Erziehungs- und Familienberatung. bke-Hinweise geben Anregungen zur praktischen Gestaltung der Arbeit in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Texte in beiden Rubriken sind durch Beschluss des Verbandes autorisiert.

Informationen 1/17: bke-Stellungnahme - Wirksamkeit für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Eltern entfalten

Prävention, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit von Erziehungsberatungsstellen im Kontext Flucht und Asyl

In einem ersten Text hat sich die bke 2016 zu grundlegenden fachlichen Aspekten der Beratung von Familien im Kontext Flucht und Asyl geäußert. Die nun vorliegende zweite bke-Stellungnahme zu Hilfen für geflüchtete Kinder, Jugendliche und Eltern behandelt Fragen der Prävention, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit. Die abgestimmte Ausgestaltung dieser Bereiche setzt den strukturellen Rahmen, um geflüchtete Familien mit ihren Bedürfnissen in ihren Lebenszusammenhängen gut zu erreichen, und trägt damit wesentlich bei zur Entfaltung wirksamen fachlichen Arbeitens in diesem wichtigen Zukunftsfeld der Erziehungsberatung.

Informationen 3/16: bke-Hinweis - Statistische Erfassung einzelfallunabhängiger Aktivitäten von Erziehungsberatungsstellen

Die statistische Erfassung der Tätigkeiten in den verschiedenen Arbeitsbereichen hat in der Erziehungsberatung eine wichtige Bedeutung; zum einen hinsichtlich der Darstellung der geleisteten Arbeit in der Fachöffentlichkeit und bei den politisch Verantwortlichen, zum anderen für eine fundierte Planung zukünftiger Aktivitäten und Schwerpunkte. Während die bke-Erhebungsmerkmale zur Erfassung von Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII auf der Bundesstatistik aufbauen und dadurch auch ihre Struktur bekommen, gibt es eine solche bundeseinheitliche Vorgabe bei der Erhebung der fallunabhängigen Aktivitäten einer Erziehungsberatungsstelle nicht.

Informationen 3/16: bke-Stellungnahme - Unterstützung und Hilfe für Kinder und Jugendliche mit psychisch erkrankten Eltern

Die Belange von Kindern und Jugendlichen, in deren Familie Vater, Mutter oder beide psychisch erkrankt sind, sind in den letzten Jahren weiter in den Blick der Fachöffentlichkeit gerückt. Insbesondere die Notwendigkeit der interdisziplinären Unterstützung und das Zusammenwirken der Fachkräfte, die sich aus der Zuständigkeit mehrerer Sozialgesetz­bücher ergibt, die die Hilfen regeln, ist dabei in den Fokus genommen worden. Unterschiedliche Strukturen und Herangehensweisen in den Systemen Gesundheitswesen und Jugendhilfe erschweren in der Praxis leicht den Blick auf den konstruktiven Abstimmungsbedarf zwischen den Handlungsfeldern zugunsten der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien. Im Netzwerk der Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten spielt Erziehungsberatung eine wichtige Rolle. Insbesondere die für alle Familienmitglieder gegebene Möglichkeit, die Fachkräfte der Erziehungsberatung unkompliziert und niedrigschwellig erreichen zu können, ist von hervorzuhebender Bedeutung.

Informationen 2/16: bke-Stellungnahme - Aspekte der Beratung von Familien im Kontext Flucht und Asyl

Die Angebote von Erziehungsberatungsstellen stehen allen Kindern, Jugendlichen und Eltern offen - unabhängig von deren Herkunft und Aufenthaltsstatus. Vor allem Kinder und Jugendliche aus Familien in kritischen und krisenhaften Lebenssituationen, also auch Migranten- und Flüchtlingsfamilien sowie begleitete und unbegleitete minderjährige Asylbewerber sind in besonderer Weise zu berücksichtigen, da bei ihnen von einer erhöhten Vulnerabilität und von vermehrtem Beratungsbedarf ausgegangen werden kann. Das setzt voraus, die Angebotsstruktur der Beratungsstellen primär an den Bedarfslagen von Menschen mit Fluchterfahrung zu orientieren und erst sekundär an Spezifika des Trägerprofils oder an fachlichen Besonderheiten im Team der Beratungsstelle.

Informationen 2/16: bke-Hinweis - Entbindung von der Schweigepflicht

Erziehungsberatung als Leistung der Jugendhilfe erfolgt grundsätzlich zum Wohle der Kinder und Jugendlichen, deren Eltern die Beratung aufsuchen, zur Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern sowie der gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche nehmen auch aus eigenem Antrieb in einer Not- und Konfliktlage nach § 8 Abs. 3 SGB VIII Beratung in Anspruch. Ihre Anliegen stehen immer im Mittelpunkt bei der Planung des beraterischen Vorgehens, unabhängig davon, von wem die Initiative zur Beratung ausgeht, von ihnen selber, von den Eltern oder von anderen erzieherisch verantwortlichen Personen. Das vernetzte Arbeiten im Sozialraum und die Kooperation mit anderen Institutionen und Regeleinrichtungen innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe gehört standardmäßig zur Fachlichkeit der Erziehungsberatung. Auch dabei ist das Wohl der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien stets handlungsleitend.

Informationen 2/16: bke-Stellungnahme - Chancen und Risiken einer familienergänzenden Betreuung für Kleinkinder unter drei Jahren

Seit August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf eine familienergänzende Betreuung für Familien mit Kindern ab dem 1. Lebensjahr. Die Kinderkrippe gehört heute zum gesellschaftlichen Alltag. Dennoch wird die Diskussion um das Für und Wider der Betreuung von Kleinkindern unter drei Jahren weiter sehr kontrovers geführt. Bedauerlicherweise steht dabei oft nicht das Ziel einer möglichst positiven kindlichen Entwicklung im Vordergrund. Stattdessen sind die Diskussionsbeiträge häufig ideologisch motiviert oder werden von fachfremden Positionen dominiert.

Informationen 1/16: bke-Hinweis - Dokumentationsbogen zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung

Einen Hinweis, was bei der Dokumentation von Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII zu beachten ist, hat die bke 2012 veröffentlicht. Nun ist in der Kommission für Rechtsfragen der bke der vorliegende Dokumentationsbogen (ab S. 16) zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung entwickelt und vom Vorstand der bke verabschiedet worden. Die bke legt damit einen Leitfaden zur Dokumentation vor, der den Anforderungen der gesetzlichen Vorgaben im SGB VIII und im BKiSchG entspricht.

Informationen 1/16: bke-Hinweis - Die Rechte der Ratsuchenden stärken

Im Februar 2013 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten, das so genannte Patientenrechtegesetz (PatRG) in Kraft getreten. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, mit dem insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) modifiziert wurden. Ziel des Gesetzes ist es, die Stellung des Patienten im Gesundheitssystem zu stärken sowie durch transparente Regelungen Patientinnen und Patienten aber auch Behandelnden Rechtssicherheit zu geben.

Informationen 1/16: bke-Stellungnahme - Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes

Am 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. In dessen Artikel 4 ist vorgegeben, dass bis Ende des Jahres 2015 ein Bericht zur Evaluation des Gesetzes vorgelegt werden soll. Mithilfe zahlreicher aufeinander abgestimmter Forschungsprojekte, unter Einbezug der Länder, kommunaler Spitzenverbände, öffentlicher und freier Träger, anderer Bundesministerien sowie von Fachverbänden u. a. wurde nun im Dezember 2015 von der Bundesregierung ein sehr differenzierter und lesenswerter Bericht veröffentlicht. Die bke war an dem Prozess zur Erstellung des Berichts beteiligt (vgl. bke 2015).

Informationen 2/15: bke-Onlineberatung - Zehn gute Gründe

Das Konzept der bke-Onlineberatung basiert auf der Kooperation mit den örtlichen Erziehungsberatungsstellen. Aktuell folgen 78 Einrichtungen der Entscheidung der Landesjugendminister aus dem Jahr 2003, eine erfahrene Fachkraft für ein festgelegtes Stundenkontingent (zwischen 5 und 10 Stunden pro Woche) in die bke-Onlineberatung zu delegieren. Zunehmend mehr Erziehungsberatungsstellen entscheiden sich für eine kontinuierliche Kooperation mit der bke-Onlineberatung. Ein Anteil von über 80% der Stellen hat sich über die zunächst vereinbarte Mindestvertragsdauer von 24 Monaten hinaus für die Weiterführung der Kooperation entschieden. Diese Entwicklung bestätigt, dass die Kooperation für beide Seiten sinnvoll und gewinnbringend ist. Die Erfahrungen zeigen viele positive Effekte für die örtlichen Beratungsstellen und die mitwirkenden Fachkräfte.

Informationen 2/15: bke-Projekt - Der Hochkonflikt-Chat

Das »virtuelle Beratungszimmer« bei hoch eskalierten Elternkonflikten stellt ein Novum dar. In der bke-Onlineberatung sind alle Beratungsprozesse anonymisiert. Weder Fachkräfte noch Ratsuchende kennen sich persönlich, die Klarnamen sind nicht bekannt und sollen es auch nicht werden. Das ist einer der konzeptionellen Grundpfeiler der bke-Onlineberatung. Ratsuchende und Fachkräfte treten in Textform zueinander in Kontakt, die Realidentität wird nicht gelüftet. Auf paraverbale Informationen wird verzichtet. Es ist daher möglich, Menschen miteinander in Kontakt zu bringen, die sich im örtlichen Umfeld zwar kennen, die sich im Onlineberatungskontext jedoch zunächst als »Unbekannte« begegnen, mit all den Anforderungen an den Umgang mit Unbekannten.

Informationen 3/15: bke-Stellungnahme - Kinder ganzheitlich wahrnehmen

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat mit Gültigkeit von April 2015 bis April 2020 eine Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung (Registriernummer 028-044) auf S3-Niveau verabschiedet. Die AWMF wurde 1962 gegründet und umfasst heute 171 wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften. Die AWMF nimmt u.a. Aufgaben der Zusammenarbeit im medizinischen Bereich wahr und publiziert dazu Leitlinien für Diagnostik und Therapie im Internet (1).

Informationen 3/15: bke-Stellungnahme - Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis

Im Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist die bke zu Beginn des Jahres darum gebeten worden, eine Stellungnahme anhand bestimmter Leitfragen abzugeben. Die Evaluation ist in Artikel 4 BKiSchG gesetzlich vorgegeben und wird von einem Forschungsverbund aus Deutschem Jugendinstitut (DJI) und der TU Dortmund durchgeführt. Evaluation bedeutet in diesem Zusammenhang: Kontrolle der Zielerreichung des Bundeskinderschutzgesetzes. Die vorliegende bke-Stellungnahme ist auf der Basis einer ausführlichen Erörterung der Rückmeldungen entstanden, die die bke im Rahmen dieser Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes gegeben hat.

Informationen 3/15: bke-Stellungnahme - Erziehungsberatung und ADHS

Mit dem Beitrag der Erziehungsberatung zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeit und ihren Familien befasst sich die bke-Stellungnahme mit dem Titel Erziehungsberatung und ADHS. Dargestellt werden der Blickwinkel und die Herangehensweise der Erziehungsberatung im Kontext des multimodalen Ansatzes im Hilfesystem.

Informationen 1/15: bke-Stellungnahme - Inklusion und Familienvielfalt in der Erziehungsberatung

Die Familien, die in Erziehungsberatungsstellen Hilfe und Unterstützung suchen, spiegeln in ihrer Vielgestaltigkeit gesellschaftliche Normalität wider. Dazu gehören Familien mit Migrationshintergrund und binationale Familien ebenso wie Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien und zahlreiche Varianten von Familien mit getrennt lebenden Eltern.