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bke-Stellungnahmen und bke-Hinweise

Mit bke-Stellungnahmen äußert sich die bke zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Gebiet der Erziehungs- und Familienberatung. bke-Hinweise geben Anregungen zur praktischen Gestaltung der Arbeit in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Texte in beiden Rubriken sind durch Beschluss des Verbandes autorisiert.

Informationen 1/06: bke-Hinweis - Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt

Kriterien zur Beurteilung von Elterntrainings

Informationen 1/06: bke-Stellungnahme - Direkte Inanspruchnahme, Gebührenfreiheit und Eingliederungshilfe

Zur Bedeutung der Neuregelungen im SGB VIII für die Erziehungsberatung.

Informationen 2/06: bke-Stellungnahme - Erziehungsberatung und Hilfeplanung

Erziehungsberatung ist eine niederschwellige Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien, die direkt in Anspruch genommen werden kann. Deshalb ist aufgrund von § 36a SGB VIII eine Gewährung dieser Hilfe durch das Jugendamt nicht erforderlich. Gleichwohl bleibt Erziehungsberatung aufgefordert, die Grundsätze der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII selbst umzusetzen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Beratung/Therapie länger als ein Jahr dauert oder mehr als zwanzig Kontakte in Anspruch nimmt.

Informationen 2/05: bke-Stellungnahme - Erziehungsberatung und Psychotherapie

Der Prozess des Heranwachsens von Kindern und Jugendlichen ist anfällig für Störungen. Für Eltern und andere Menschen, die mit ihrer Erziehung beauftragt sind, stellt er eine große Herausforderung dar. Hilfestellung bei Schwierigkeiten wird von Personen und Einrichtungen angeboten, die auf unterschiedlicher Rechts- und Finanzierungsgrundlage insbesondere in der Jugendhilfe oder im Gesundheitswesen tätig werden.

Informationen 2/04: bke-Hinweis - Datenschutz und Datensicherheit in EB beim Einsatz von PC

Der PC hat in den Erziehungsberatungsstellen längst Einzug gehalten. Es gibt kaum eine Beratungsstelle, die ihren Schriftverkehr
oder die Adressdaten nicht auf dem eigenen PC verwaltet. Mit der Verbreitung des PC als “ganz normalem” Arbeitsmittel sind viele der anfänglich formulierten Bedenken verschwunden oder verstummt. Die regelmäßige Nutzung hat die einst kritische Distanz zur Technik verringert. Über das Internet entstehen jedoch neue Bedrohungen für die gespeicherten Daten

Informationen 3/04: bke-Stellungnahme - Arme Familien gut beraten

Der Ausgrenzung armer Bevölkerungsgruppen soll vorgebeugt, ihre Teilhabe am Erwerbsleben gefördert werden - dies sind zentrale Ziele des Nationalen Aktionsplans zur Armutsbekämpfung der Bundesregierung. Niedrigschwellige und präventiv orientierte Beratung kann insbesondere in Hinblick auf Kinder und Jugendliche dazu beitragen, Armutskarrieren zu verhindern und gesellschaftliche Integration zu fördern.

Informationen 3/04: bke-Stellungnahme - Verantwortliche Bundespolitik im Interesse von Kindern und Familien

Die Föderalismuskommission hat den Auftrag, die staatlichen Strukturen, insbesondere des Bundes und der Länder, die bei zentralen Aufgaben miteinander verwoben sind, zu entflechten und so die beiden staatlichen Ebenen handlungsfähiger zu machen. Die bisherige Rechtslage und die auf sie gestützte Praxis haben teilweise zu einer gegenseitigen Blockade der Verfassungsorgane geführt.

Informationen 3/02: bke-Hinweis - Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses

Die Thematik des sexuellen Missbrauchs hat in den zurückliegenden Jahren hohe fachliche und allgemeine Aufmerksamkeit erfahren. In diesem Kontext sind auch sexuelle Übergriffe in der Psychotherapie thematisiert und untersucht worden (Becker; Fischer-Becker 1997). In der Folge dieser Debatte ist im Rahmen des Sechsten Strafrechtsreformänderungsgesetzes der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- bzw. Behandlungsverhältnisses durch einen neu geschaffenen § 174c StGB unter Strafe gestellt worden.

Informationen: 1/02: bke-Hinweis - Zur Einführung des SGB IX

Am 1. Juli 2001 ist das Sozialgesetzbuch IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - in Kraft getreten. Es war zwar schon in der Struktur des 1975 geschaffenen Sozialgesetzbuches angelegt, wurde aber nun in einem vergleichsweise schnellen parlamentarischen Verfahren beschlossen.

Informationen 2/02: bke-Stellungnahme - Erziehungsberatung als allgemeines Infrastrukturangebot

Der im Frühjahr 2002 veröffentlichte Elfte Kinder- und Jugendbericht beschreibt die Lage der Kinder und Jugendlichen in Deutschland, setzt sich umfassend mit der Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auseinander und formuliert Forderungen an die Kinder- und Jugendpolitik. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) nimmt dies zum Anlass, zu zentralen Aussagen des Berichtes Stellung zu nehmen und sie in Hinblick auf die Erziehungsberatung zu diskutieren.

Informationen 1/01: bke-Hinweis - Gestaltung von Verträgen

In der Jugendhilfe werden zunehmend Leistungen von freien Trägern aufgrund von Verträgen mit dem örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe erbracht. Die vertraglichen Vereinbarungen lösen dabei die bisher übliche Praxis der Gewährung von Zuwendungen durch einen Bewilligungsbescheid ab. Auch im Bereich der Erziehungs und Familienberatung wird über \"Leistungsverträge\" diskutiert. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung gibt daher im Folgenden Hinweise zur Gestaltung von Verträgen zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe über die Leistung Erziehungs- und Familienberatung.

Informationen 2/01: bke-Hinweis - Inanspruchnahme von EB nach § 28 KJHG

Das neue Kindschaftsrecht misst der gemeinsamen elterlichen Sorge nach Trennung und Scheidung eine hohe Bedeutung bei. Dies wirft die Frage auf, ob für die Inanspruchnahme von Erziehungsberatung nach § 28 KJHG, für die der bzw. die Personensorgeberechtigte(n) den Leistungsanspruch haben, eine gemeinsame Willenserklärung der geschiedenen Eltern erforderlich ist, wenn sie das Sorgerecht weiterhin gemeinsam ausüben. Dabei ist ein übereinstimmender Wille unproblematisch. Sind die geschiedenen Eltern jedoch unterschiedlicher Auffassung, wirft dies Rechtsfragen auf.

Informationen 1/00: bke-Hinweis - Approbation als Einstellungsvoraussetzung

Das Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes hat im Bereich der Erziehungs- und Familienberatung die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen damit für die Praxis verbunden sind. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung hat dazu - in Übereinstimmung mit anderen Verbänden der Jugendhilfe und der ersten Kommentierung - festgestellt, dass Erziehungsberatung als Leistung der Jugendhilfe nicht unter Regelungen fällt, die für heilkundliche Tätigkeiten getroffen worden sind (bke 1998a; Wiesner u.a. 2000, § 28 Rn 17c).

Informationen 3/00: bke-Stellungnahme - Gewaltfrei erziehen

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juli 2000 das \"Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung\" beschlossen. Der Bundesrat wird ihm voraussichtlich in diesem Monat, September 2000, zustimmen. Mit diesem Gesetz findet eine Diskussion ihren Abschluß, die seit etwa zwanzig Jahren geführt worden ist. Nun ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dass \"Kinder ... ein Recht auf gewaltfreie Erziehung (haben). Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig\" (§ 1631 Abs. 2 BGB).