bke-Stellungnahmen und bke-Hinweise

Mit bke-Stellungnahmen äußert sich die bke zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Gebiet der Erziehungs- und Familienberatung. bke-Hinweise geben Anregungen zur praktischen Gestaltung der Arbeit in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Texte in beiden Rubriken sind durch Beschluss des Verbandes autorisiert.

Informationen 2/08: bke-Stellungnahme: Psychotherapeutische Kompetenz in der Erziehungs- und Familienberatung

In der Erziehungsberatung können mit pädagogischer Zielsetzung auch Interventionen angewandt werden, die in der Psychotherapie entwickelt und erprobt wurden. Zur Beratung der dabei insbesondere unter fachlicher, versorgungspolitischer und rechtlicher Perspektive entstehenden Fragen sind zwischen BPtK und bke in letzter Zeit Gespräche geführt worden (vgl. Informationen für Erziehungsberatungsstellen, Heft 2/2004, S. 11f.). Die im Folgenden abgedruckte gemeinsame Stellungnahme stellt eine Zusammenfassung der Ergebnisse dieser Gespräche dar und ist als Grundlage für die weiterführende Diskussion gedacht. Zwischen bke und BPtK ist vereinbart, den Dialog fortzuführen.

Informationen 1/08: bke-Hinweis - Bedeutung der Telekommunikationsüberwachung für die Erziehungsberatung

Zum 1. Januar 2008 ist das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung in Kraft getreten. Das Gesetzgebungsverfahren hat politische Aufmerksamkeit auf sich gezogen, weil es den vom Bundesverfassungsgericht etablierten Grundsatz des Verbots der Vorratsdatenspeiche¬rung durchbricht. Es ist im Gegenteil das ausdrückliche Ziel des Gesetzes, Daten - nämlich die Verbindungsdaten im Rahmen der Telekommunikation - für einen Zeitraum von sechs Monaten zu speichern, um sie ggf. zur Ermittlung von Straftaten nutzen zu können.

Informationen 1/08: bke-Hinweis - Rechtsberatung durch Erziehungs- und Familienberatungsstellen

In der Erziehungs- und Familienberatung haben in den zurückliegenden Jahren die Beratungen aus Anlass von Trennung oder Scheidung einen immer größeren Stellenwert erreicht. Die Problemlagen der Familien sind in diesem Zusammenhang häufig auch mit rechtlichen Fragen verbunden, die die Ratsuchenden an die Beratungsstellen herantragen. Sie reichen von Aspekten des Sorge- und Umgangsrechts für ihre Kinder bis zu Fragen des Unterhalts und der Aufteilung von Hausrat und Vermögen.

Informationen 1/08: bke-Stellungnahme - Gelingende Erziehung

Eltern handeln bewusst und zielgerichtet, um auf ihre Kinder Einfluss zu nehmen. Elterliche Erziehung geht aber weit über diese bewussten und zielgerichteten Aspekte hinaus. Väter und Mütter begleiten biologische Reifungsprozesse, Prozesse der Persönlichkeitsentfaltung ihrer Kinder oder erleben und verarbeiten auch gemeinsam mit ihnen biografische Ereignisse. Sie sind dabei nicht nur elterliche Akteure in einem dynamischen Geschehen, sondern selbst davon erfasst, in ihrer ganzen Person betroffen und als solche reagierend. Sie wachsen und scheitern an ihren Aufgaben und sind in ihrer Entwicklung wechselseitig verwoben mit der ihrer Kinder. Vor diesem gedanklichen Hintergrund wird hier der zentrale Gegenstand der Erziehungsberatung betrachtet - die elterliche Erziehung.

Informationen 3/07: Strafrechtliche Verantwortung in der Erziehungs- und Familienberatung

Der Straftatbestand des § 174c StGB und seine Voraussetzungen; strafrechtliche Konsequenzen der Verletzung einer Garantenpflicht.

Informationen 2/07: bke-Hinweis - Nachweis der persönlichen Eignung von Fachkräften durch Vorlage eines Führungszeugnisses (§ 72a SGB VIII)

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) wurde mit § 72a SGB VIII eine Vorschrift zur Konkretisierung des Begriffs der persönlichen Eignung von Fachkräften (§ 72 SGB VIII) in das Kinder- und Jugendhilferecht eingeführt. Die Vorschrift gehört zu den Regelungen, die den Schutzauftag der Kinder- und Jugendhilfe qualifizieren und konkretisieren.

Informationen 2/07: bke-Arbeitshilfe - Noch einmal: Statistik

Ergänzende Hinweise zur neuen Bundesstatistik der Hilfen zur Erziehung

Informationen 2/07: bke-Hinweis - Keine Kostenbeteiligung für die Inanspruchnahme von Erziehungsberatungsstellen

Die Inanspruchnahme von Erziehungs- und Familienberatungsstellen als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) erfolgt für die Klienten kostenbeitragsfrei.

Informationen 2/07: bke-Stellungnahme - Elternschaft früh unterstützen!

Die aktuelle Diskussion zu einer Kinder unterstützenden Politik unterstreicht die Notwendigkeit, Kinder frühzeitig zu fördern und zu schützen.

Informationen 3/06: bke-Hinweis - Die neue Bundesstatistik zu den erzieherischen Hilfen

Die Bundesstatistik zu den erzieherischen Hilfen wird zum 1. Januar 2007 geändert. Grundlage ist die gesetzliche Änderung der Erhebungsmerkmale in §§ 98 und 99 durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK). Aufgrund der gestiegenen Bedeutung von Kindertagesbetreuung sind die Kinder in Kindertageseinrichtungen in die Erhebungen einbezogen worden. Um den Gesamtaufwand an statistischen Erhebungen nicht zu erhöhen, sind zugleich an anderer Stelle Erhebungen gestrafft worden.

Informationen 1/05: bke-Stellungnahme - Zur Beratung hoch strittiger Eltern

Trennung und Scheidung sind mit der Vorstellung verbunden, dass sie zur Beendigung der vorhandenen Konflikte und zur emotionalen Abgrenzung der Partner führen. In vielen Fällen dauern die Auseinandersetzungen jedoch an und nicht selten verschärfen sie sich gerade durch das Trennungs- und Scheidungsgeschehen. Bezieht sich das dann häufig hoch konflikthafte Geschehen auch auf Kinder und die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und des Umgangs, so können extreme Spannungen und Belastungen für alle Beteiligten entstehen.

Informationen 1/06: bke-Hinweis - Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt

Kriterien zur Beurteilung von Elterntrainings

Informationen 1/06: bke-Stellungnahme - Direkte Inanspruchnahme, Gebührenfreiheit und Eingliederungshilfe

Zur Bedeutung der Neuregelungen im SGB VIII für die Erziehungsberatung.

Informationen 2/06: bke-Stellungnahme - Erziehungsberatung und Hilfeplanung

Erziehungsberatung ist eine niederschwellige Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien, die direkt in Anspruch genommen werden kann. Deshalb ist aufgrund von § 36a SGB VIII eine Gewährung dieser Hilfe durch das Jugendamt nicht erforderlich. Gleichwohl bleibt Erziehungsberatung aufgefordert, die Grundsätze der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII selbst umzusetzen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Beratung/Therapie länger als ein Jahr dauert oder mehr als zwanzig Kontakte in Anspruch nimmt.

Informationen 2/05: bke-Stellungnahme - Erziehungsberatung und Psychotherapie

Der Prozess des Heranwachsens von Kindern und Jugendlichen ist anfällig für Störungen. Für Eltern und andere Menschen, die mit ihrer Erziehung beauftragt sind, stellt er eine große Herausforderung dar. Hilfestellung bei Schwierigkeiten wird von Personen und Einrichtungen angeboten, die auf unterschiedlicher Rechts- und Finanzierungsgrundlage insbesondere in der Jugendhilfe oder im Gesundheitswesen tätig werden.