bke-Stellungnahmen und bke-Hinweise

Mit bke-Stellungnahmen äußert sich die bke zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Gebiet der Erziehungs- und Familienberatung. bke-Hinweise geben Anregungen zur praktischen Gestaltung der Arbeit in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Texte in beiden Rubriken sind durch Beschluss des Verbandes autorisiert.

Informationen 1/21 - bke-Hinweis: Umgang mit Selbst- und Fremdgefährdung in Erziehungsberatungsprozessen

Die Kernaufgabe der Beratungsfachkräfte in Erziehungsberatungsstellen ist es, Ratsuchende bei der Klärung und Bewältigung ihrer häufig als Krisen wahrgenommenen Problemlagen zu unterstützen. Nicht immer gleich als solche zu erkennen sind dabei bestimmte akute existenzielle Krisen, die zwar selten vorkommen, dafür aber in ihrer Bedeutung für die Ratsuchenden und ihr Umfeld umso gravierender sind. Am Beispiel der Selbst- oder Fremdgefährdung wird nachfolgend ein professionelles und verantwortliches Vorgehen zur Vorbereitung auf und zum Umgang mit Ausnahmesituationen im multiprofessionellen Team von Erziehungsberatungsstellen beschrieben.

Informationen 1/21 - bke äußert sich zum Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)

In Heft 3/20 der Informationen für Erziehungsberatungsstellen wurde die Stellungnahme der bke zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG), das vor allem die SGB-VIII-Reform umfasst, abgedruckt. Mittlerweile ist das Gesetzgebungsverfahren weiter fortgeschritten. Nachdem der Bundestag sich in erster Lesung mit dem Entwurf befasst hat, folgte die Stellungnahme des Bundesrats und die öffentliche Anhörung im Familienausschuss. Seit Mitte März nun liegt die Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Mit der zweiten und dritten Lesung sowie Verabschiedung im Bundestag wird Ende März gerechnet. Der Bundesrat könnte das Gesetz im Mai 2021 beschließen, wenn bis dahin eine Einigung zwischen Bund und Ländern erfolgt ist. Das Inkrafttreten wäre dann unmittelbar danach.

Informationen 3/20 - bke-Stellungnahme: Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) des BMFSFJ vom 5. Oktober 2020

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) bedankt sich für die Möglichkeit, zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) Stellung zu nehmen, und kommt der Anfrage gerne nach. Aus Sicht der bke ist im vorgelegten Gesetzentwurf die Weiterentwicklung des Entwurfs des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von 2017 gut gelungen. Insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen 1 bis 4 aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern (AFET 2020) wird von der bke als Fachverband der Erziehungsberatung grundsätzlich sehr begrüßt, weil hier das Potenzial der Erziehungsberatung genutzt wird, um die Hilfe für Familien in Notsituationen niedrigschwellig und fachlich fundiert zu gestalten. Hierauf liegt der Schwerpunkt in den folgenden Ausführungen.

Informationen 3/20 - bke-Stellungnahme: Digitalisierung als Flexibilisierung - Professionelles Blended Counseling in der Erziehungsberatung: Formen, Medien und Möglichkeiten

Die fachliche und konzeptionelle Diskussion, wie elektronische Kommunikationskanäle für die Kinder- und Jugendhilfe, für die Beratung und insbesondere für die Erziehungsberatung verstärkt, aber datensicher fachlich nutzbar gemacht werden können und sollten, war schon sehr lebhaft geführt worden, bevor die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab März 2020 für viele Wochen die Möglichkeiten der Präsenzberatung stark einschränkten. Nachdem viele Familien durch die besondere Situation zusätzliche Herausforderungen zu ihrem oft vorher schon schwierigen Alltag zu bewältigen hatten, ist der Bedarf an Unterstützung eher gewachsen als zurückgegangen. Schnell mussten Wege gefunden werden, wie Kinder, Jugendliche und Eltern ohne persönlichen Kontakt in belastenden Lebenslagen unterstützt werden können. Der verstärkte oder ausschließliche Einsatz von telefonischer Beratung, Onlineberatung und Videokonferenzen in den Erziehungsberatungsstellen hing sehr von der technischen Ausstattung der Beratungsstelle und der fachlichen Erfahrung der einzelnen Fachkräfte in der Arbeit mit elektronischen Medien ab. So waren zwar die allermeisten Beratungsstellen gut erreichbar und sie haben laufende Beratungen fortgeführt und neue begonnen. Die Vielfalt der eingesetzten Kommunikationskanäle über das Telefon hinaus war jedoch unterschiedlich.

Informationen 3/20 - bke-Stellungnahme: Was Kinder brauchen - Grundrechte und Bedürfnisse von Kindern im Kontext der Eltern-Kind-Beziehung

Seit langem wird in der (Fach-)Öffentlichkeit die Frage der Kinderrechte und ihre explizite Aufnahme ins Grundgesetz lebhaft und teilweise kontrovers diskutiert. Mittlerweile gibt es eine breite politische Mehrheit für die Umsetzung einer entsprechenden Grundgesetzänderung, die gemäß Koalitionsvertrag der aktuell regierenden Parteien auf den Weg gebracht wurde. Das Anliegen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken, ihre Lebensbedingungen zu sichern oder zu verbessern, ihre Wünsche und Bedürfnisse in der Familie sowie im politischen Handeln wahrzunehmen und einzubeziehen, ist weitgehend unstrittig und wird von der bke unterstützt.

Informationen 2/20 - bke-Stellungnahme: Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien in der Corona-Krise

Durch die Corona-Krise ist für alle Familien ohne Vorbereitung eine ganz neue, stressvolle Situation entstanden, die große Herausforderungen und immense Anpassungsleistungen erfordert. Beispielsweise musste die Kinderbetreuung und die Integration von Lerneinheiten in den veränderten Alltag sichergestellt und mit dem Homeoffice in Einklang gebracht werden. Hinzu kommt die Ungewissheit, wie nun die Rückkehr zur Normalität schrittweise möglich wird. Die Einschränkungen der persönlichen Freiheit brechen vorhandene Strukturen auf und machen ungewohnte Lebensformen notwendig. Die Infektionsschutzregelungen, die mediale Berichterstattung, die persönliche Betroffenheit und die Dynamik in den Familien sind ständig enorm im Wandel.

Informationen 2/20 - bke-Hinweis: Arbeitsweise der Erziehungsberatung mit hoheitlichen Aufgaben unvereinbar

Erziehungsberatungsstellen erfüllen Aufgaben nach SGB VIII und sind somit in die Strukturen der Jugendhilfe eingebunden. Für die gesetzeskonforme Umsetzung des SGB VIII ist der Öffentliche Träger der Jugendhilfe verantwortlich. Örtliche Träger der Öffentlichen Jugendhilfe sind die Gebietskörperschaften, also die Stadtkreise, kreisfreien Städte oder Landkreise. Das Jugendamt ist jeweils Teil der Stadt- oder Kreisverwaltung, zum Beispiel des Bürgermeister- oder Landratsamts.

Informationen 2/20 - bke-Stellungnahme: Schutz von Jugendlichen vor Gefährdungen

Besonderheiten bei der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Hinblick auf Jugendliche in der Erziehungsberatung
Eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfe ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen, die ihre Entwicklung und ihr Wohlergehen beeinträchtigen. Besonderes Augenmerk wird dabei sowohl bei den intervenierenden Maßnahmen als auch bei der Prävention auf die besondere Verletzlichkeit von sehr jungen Kindern gelegt, deren Möglichkeiten, sich selber zu artikulieren und sich Hilfe zu holen, noch sehr eingeschränkt sind. Ältere Kinder und Jugendliche hingegen finden Ausdrucksformen, die nicht immer unmittelbar auf eine dahinter liegende Gefährdung schließen lassen, z.B. in dem sie selber andere durch aggressives Verhalten schädigen. Oft gibt es eine längere Vorgeschichte, bei der auf frühere Gefährdungen bereits reagiert wurde oder eben nicht, bzw. nicht in der Form hilfreich, dass sich die Situation für die Jugendlichen maßgeblich verbessert hätte.

Informationen 1/20 - bke-Stellungnahme: Jugendhilfeplanung, der Beitrag der Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung

Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist die Hilfe zur Erziehung, die am häufigsten in Anspruch genommen wird und damit regelmäßig eine hohe Zahl an Familien im jeweiligen Einzugsbereich erreicht. Vor diesem Hintergrund haben Erziehungsberatungsstellen die Verantwortung, ihre Erfahrungen sowie ihre Kompetenz in die Jugendhilfeplanung einzubringen. Dabei geht es um das gesamte Leistungsspektrum von Erziehungsberatungsstellen, das in der Regel sowohl die Hilfe zur Erziehung als auch präventive Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie sowie die eigenständige Beratung von Jugendlichen umfasst. Eine besondere Bedeutung bekommt die interne Planung der Beratungsstelle im Austausch mit der Jugendhilfeplanung, wenn bestimmte Zielgruppen im Einzugsbereich bei den von der Beratungsstelle erreichten Familien unterrepräsentiert sind und entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet werden sollen.

bke-Stellungnahme: Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien in der Corona-Krise (Stand: 24.04.2020)

In einem Abstimmungsverfahren per Mail hat der Vorstand der bke eine Stellungnahme zur aktuellen Corona-bedingten Situation verabschiedet. Die bke betont damit die Bedeutung professioneller und individueller Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Familien, die durch die Erziehungsberatungsstellen unter veränderten Bedingungen auch jetzt gewährleistet ist und keinesfalls eingeschränkt werden darf.

Informationen 3/19 - bke-Stellungnahme: Aspekte der Digitalisierung im Kontext Erziehungsberatung

Die Digitalisierung der Gesellschaft ist eines der am häufigsten diskutierten Themen der Gegenwart. Sowohl die technischen Möglichkeiten als auch deren Integration in unterschiedliche Lebensbereiche unterliegen einer rasanten Entwicklung. Das betrifft das familiäre Zusammenleben von Kindern, Jugendlichen und Eltern ebenso wie das Berufsleben. Auch der Arbeitsalltag von Erziehungsberatungsstellen wird durch die Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, in vielerlei Hinsicht schon jetzt bestimmt und unterliegt ständiger Entwicklung, die mit einigen Herausforderungen verbunden ist.

Informationen 2/19 - bke-Stellungnahme: Kinderschutz in der Praxis der Erziehungsberatung

Bei der Befassung mit dem Themenkomplex Kinderschutz ist es notwendig, zunächst die juristische Basis des Begriffs und die daraus entstehenden Implikationen für die Praxis in Erinnerung zu rufen. Die gängige, heute noch gültige und bewährte Definition von Kindeswohlgefährdung geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1956 zurück. ... Zu beachten sind dabei der prognostische Aspekt und die Erheblichkeit der zu erwartenden Schädigung des Kindes bzw. des Jugendlichen. Dabei geht es nach Kindler (2014) um die Leitfragen, was die Sorgeberechtigten, in der Regel die Eltern, Schädliches tun bzw. was sie an Notwendigem in Bezug auf die Bedürfnisse eines konkreten Kindes oder eines Jugendlichen unterlassen (Kindler 2014, S. 127).

Informationen 2/19 - bke-Stellungnahme: Wahrnehmen - Beraten - Schützen, Kinder und Jugendliche als Betroffene von Partnerschaftsgewalt

Im Koalitionsvertrag zwischen den aktuellen Regierungsparteien vom Februar 2018 finden sich in Teil III »Familien und Kinder im Mittelpunkt« Aussagen zur »Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern«. Geplant ist ein Aktionsprogramm zur Prävention und zur Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Neben umfangreichen Maßnahmen zur Förderung des Problembewusstseins ist die Stärkung und Absicherung von Unterstützungsstrukturen benannt. Im Hintergrund steht das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, das in Deutschland nach der Ratifizierung im Oktober 2017 im Februar 2018 in Kraft getreten ist. Dieser völkerrechtliche Vertrag, besser bekannt als Istanbul-Konvention, ist ein rechtlich bindendes Instrument, das von den staatlichen Organen seit Inkrafttreten in Deutschland umgesetzt werden muss. Ziel der Istanbul-Konvention ist die umfassende Bekämpfung jeglicher Form von Gewalt gegen Frauen. Dazu gehört neben der Prävention und den Möglichkeiten der Strafverfolgung auch die Weiterentwicklung des Hilfesystems (Rabe, Leisering 2018).

Informationen 1/19: Regenbogenfamilien und queere Jugendliche in der Erziehungsberatung

Ein grundsätzliches Wesensmerkmal der Institutionellen Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII ist die Offenheit für alle Kinder, Jugendlichen, Eltern und Familien, die die Voraussetzungen nach § 27 SGB VIII erfüllen. Das heißt konkret, wenn »eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.« Dabei ist nach § 36a, Abs. 2 geregelt, dass den Anspruchsberechtigten der unmittelbare Zugang zur Erziehungsberatung zuzulassen ist. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen findet dann innerhalb der Erziehungsberatung, ggf. im multiprofessionellen Team, statt.

Informationen 1/19: Zur geplanten Reform der Psychotherapie-Ausbildung

Im Januar 2019 ist nach langem Vorlauf der Referentenentwurf zur geplanten Reform der Ausbildung von Psychotherapeut/inn/en, das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG), vorgelegt worden. Die bke hat fristgerecht die im Folgenden abgedruckte Stellungnahme an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und parallel zur Kenntnis an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gesandt.