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bke-Stellungnahmen und bke-Hinweise

Mit bke-Stellungnahmen äußert sich die bke zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Gebiet der Erziehungs- und Familienberatung. bke-Hinweise geben Anregungen zur praktischen Gestaltung der Arbeit in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Texte in beiden Rubriken sind durch Beschluss des Verbandes autorisiert.

Informationen 2/22 - Kooperation, Partizipation und Schutzkonzepte

Vorgaben und Impulse aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zum Kinderschutz
Einer der fünf zentralen Regelungsbereiche des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), das die SGB VIII-Reform umfasst und im Juni 2021 in Kraft getreten ist, ist die Weiterentwicklung im Kinderschutz. Eng mit dem Kinderschutz verbunden ist die Beteiligung der Betroffenen, insbesondere von jungen Menschen, an den Vorgängen und Entscheidungen, die sie betreffen. Die Partizipation stellt einen weiteren der fünf Regelungsbereiche dar und ist erst im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hinzugekommen. In beiden Bereichen finden sich wichtige Vorgaben und Impulse für die Arbeit von Erziehungsberatungsstellen. Zum Kinderschutz gehören essenziell Schutzkonzepte, die dazu beitragen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Einrichtung zu sichern. Wenngleich Erziehungsberatungsstellen ein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept nicht vorhalten müssen, empfiehlt es sich dennoch, die Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen ausgesetzt sein können, zu reflektieren und Maßnahmen zu ihrem Schutz zu etablieren.

Informationen 2/22 - Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern kompetent beraten

Inklusive Erziehungsberatung nach Inkrafttreten des Kinder- 
und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)
Ausgehend von einer großen Vielfalt von Möglichkeiten, Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen, sieht sich die Erziehungsberatung der Unterstützung aller Kinder und ihrer Bezugssysteme verpflichtet - unabhängig von individuellen oder familiären Besonderheiten. Erziehungsberatung geht dabei von einem sehr umfassenden Verständnis des Inklusionsbegriffs aus. Vor dem Hintergrund des im Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), das die SGB VIII-Reform umfasst, steht bei der Weiterentwicklung der Jugendhilfe hin zu einem umfassend inklusiven Angebot nun die Umsetzung im Fokus. Dabei geht es insbesondere um Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und/oder Sinnes-Beeinträchtigungen. Auch für die Erziehungsberatung ist es ein zentraler Schwerpunkt, ihre Erreichbarkeit für Familien, in denen ein Kind, ein Jugendlicher und/oder die Eltern von einer Behinderung betroffen sind, auszubauen und auf die Anliegen dieser Familien bestmöglich fachlich zu reagieren.

Informationen 1/22 - Die neuen bke-Qualitätsstandards

Anfang des Jahres hat die bke die Neufassung ihrer Qualitätsstandards veröffentlicht. Die bke hatte die Debatte um neue Steuerungsmodelle in der Jugendhilfe bereits in den neunziger Jahren aufgegriffen. 1999 entstanden unter dem Titel QS 22 - Qualitätsprodukt Erziehungsberatung Qualitätsstandards für die praktische Arbeit. Neben einer Beschreibung des Leistungsspektrums von Erziehungsberatungsberatungsstellen - das sind Beratung und Therapie, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten - wurden Qualitätsmerkmale für die Arbeit der Einrichtungen nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität gegliedert und jeweils ausführlich dargestellt. Die aktuelle Veröffentlichung QS EB - Qualitätsstandards für die Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung ist eine Fortschreibung und Aktualisierung von QS 22.

Informationen 1/22 - bke-Hinweis: Bedrohung im Beratungskontext

Hintergründe, Präventions- und Schutzmaßnahmen
Die Gefährdung von Beratungsstellenteams und einzelnen Mitarbeitenden durch konkrete Drohungen, (Sach-)Beschädigung, verbale oder tätliche Angriffe durch Ratsuchende ist in der Regel selten. Dennoch machen einzelne Mitarbeitende von Beratungsstellen (Beratungsfachkräfte ebenso wie die Teamassistenz), ganze Teams und auch ihre Trägerstrukturen irgendwann Erfahrungen mit belastenden Grenzüberschreitungen durch Ratsuchende. Gefordert ist dann ein stets reflektiertes, abgestimmtes Vorgehen bei allen Beteiligten, bei den betroffenen Mitarbeitenden, dem Team, der Leitung und dem Träger. Hilfreich ist, bereits vor Eintritt einer Bedrohungslage Überlegungen anzustellen, wie der Schutz im Ernstfall bestmöglich gewährleistet werden kann und welche Maßnahmen vorbeugend ergriffen werden sollten.

Informationen 3/21 - bke-Hinweis: Die Bedeutung von § 20 SGB VIII für die Erziehungsberatung

Die Neufassung des ehemaligen § 20 SGB VIII war gegen Ende des Reformprozesses im jetzigen Wortlaut als § 28a gedacht. Absicht des BMFSFJ war der erklärte Wille, dass diese Hilfe niedrigschwellig, unbürokratisch und flexibel betroffenen Familien zur Verfügung stehen soll. Als Vorbild diente die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, die anerkanntermaßen diese Qualitätsmerkmale aufweist und deshalb auch für die Umsetzung dieser Hilfe prädestiniert erschien. Dass es anders kam, hatte verschiedene Gründe. Der bedeutsamste und damit richtigerweise zutreffende ist, dass diese Hilfeform nicht in die Systematik der Hilfen zur Erziehung (HzE) passt, sondern sich zu sehr davon unterscheidet. Was allerdings bleibt, ist die besondere Stellung, die »Erziehungsberatungsstellen oder anderen Beratungsdienste und -einrichtungen nach § 28« hier einnehmen.

Informationen 3/21 - bke-Stellungnahme: Chancen nutzen, Potenziale erkennen, Kompetenzen sichern - Zum Umgang mit den veränderten Ausbildungsgängen an den Hochschulen

Gesellschaftliche Entwicklung findet gleichzeitig auf vielen Ebenen und in verschiedenen Bereichen statt. Diese Entwicklungen und teilweise tiefgreifenden Veränderungen spiegeln sich auch im Pluralismus der angebotenen Ausbildungsgänge an den Hochschulen. Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR) ist zudem ein neues Verständnis von Ausbildung und Lernen über die gesamte Lebensspanne hinzugekommen. Die Umstellung des Bildungssystems im Zuge der Bologna-Reform seit 1999 entfaltet nun ihre Wirkung. Neben den Studiengängen, die vorher als Diplom-Studiengänge bekannt waren, gibt es zahlreiche Möglichkeiten von Spezialsierungen bei der Schwerpunktsetzung vor allem in Masterstudiengängen. Es stellt sich zunehmend die Frage, welche Abschlüsse und welche Studieninhalte ein Kompetenzspektrum der einzelnen Fachkraft wie auch des multiprofessionellen Teams gewährleisten, das zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben einer Erziehungsberatungsstelle befähigt, und auf welcher Basis (ergänzt durch Fort- und Weiterbildungsangebote) die Einarbeitung gut gelingen kann. Im Folgenden werden diejenigen Kompetenzen, die jede Fachkraft für die Arbeit in der Erziehungsberatung aus der Hochschulausbildung mindestens mitbringen sollte, benannt und in einen Gesamtkontext eingeordnet.

Informationen 2/21 - bke-Hinweis: Blended Counseling: Erziehungsberatung per Video

Viele Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen haben anlässlich der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, die seit März 2020 in unterschiedlichem Ausmaß bis in den Sommer 2021 hinein fortbestand, damit begonnen, Videoberatung anzubieten und haben damit über diese Zeit hinaus ihre Beratungsformate und Zugangswege erweitert.

Informationen 2/21 - bke-Stellungnahme: Zur SGB VIII-Reform - Die Weiterentwicklung der Erziehungs-, Familien- und Jugendberatungsstellen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Im April bzw. Mai 2021 hat zunächst der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) beschlossen und im Anschluss daran hat auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Damit ist nach einem langen, ausführlichen und durchaus kontrovers geführtem Diskussions- und Beteiligungsprozess die Umsetzung der SGB VIII-Reform in die Wege geleitet worden. Mit dem dreistufigen Inkrafttreten von der Unterzeichnung im Juni 2021 bis in das Jahr 2028 sind die Regelungen sehr weitreichend in die Zukunft hinein getroffen worden.

Informationen 1/21 - bke-Stellungnahme: Auch in der Pandemie: Flexible Hilfe und unkomplizierten Zugang gewährleisten

Die ohnehin schon großen Herausforderungen im Alltag, die bei der Betreuung, Erziehung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen bestehen, haben sich nach fast einem Jahr Pandemie-bedingter gesellschaftlicher und familiärer Ausnahmesituation für sehr viele Familien noch verstärkt. Es gibt kaum Planungssicherheit bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Hinzu kommen die sich verstärkenden Sorgen um die Gesundheit und die Zukunft. Was für Familien in stabilen Lebenslagen gilt, gilt umso mehr für Eltern, Jugendliche und Kinder mit besonderen Belastungen, z. B. durch familiäre Konflikte, Armut oder individuelle Probleme wie psychische Erkrankungen. Auf diese Belastungen und vor allem die mangelnde Beteiligung und Berücksichtigung der entwicklungspsychologisch bedingten Bedürfnisse von jungen Menschen bei der Pandemie-Bekämpfung ist vielfach hingewiesen worden (vgl. BJK 2020, Forum Transfer). Einschlägige Studienergebnisse über die Situation von Jugendlichen und Familien in der Pandemie-Zeit liegen ebenfalls bereits vor (vgl. Andresen et al., 2020, Forum Transfer).

Informationen 1/21 - bke-Hinweis: Umgang mit Selbst- und Fremdgefährdung in Erziehungsberatungsprozessen

Die Kernaufgabe der Beratungsfachkräfte in Erziehungsberatungsstellen ist es, Ratsuchende bei der Klärung und Bewältigung ihrer häufig als Krisen wahrgenommenen Problemlagen zu unterstützen. Nicht immer gleich als solche zu erkennen sind dabei bestimmte akute existenzielle Krisen, die zwar selten vorkommen, dafür aber in ihrer Bedeutung für die Ratsuchenden und ihr Umfeld umso gravierender sind. Am Beispiel der Selbst- oder Fremdgefährdung wird nachfolgend ein professionelles und verantwortliches Vorgehen zur Vorbereitung auf und zum Umgang mit Ausnahmesituationen im multiprofessionellen Team von Erziehungsberatungsstellen beschrieben.

Informationen 1/21 - bke äußert sich zum Entwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)

In Heft 3/20 der Informationen für Erziehungsberatungsstellen wurde die Stellungnahme der bke zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG), das vor allem die SGB-VIII-Reform umfasst, abgedruckt. Mittlerweile ist das Gesetzgebungsverfahren weiter fortgeschritten. Nachdem der Bundestag sich in erster Lesung mit dem Entwurf befasst hat, folgte die Stellungnahme des Bundesrats und die öffentliche Anhörung im Familienausschuss. Seit Mitte März nun liegt die Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Mit der zweiten und dritten Lesung sowie Verabschiedung im Bundestag wird Ende März gerechnet. Der Bundesrat könnte das Gesetz im Mai 2021 beschließen, wenn bis dahin eine Einigung zwischen Bund und Ländern erfolgt ist. Das Inkrafttreten wäre dann unmittelbar danach.

Informationen 3/20 - bke-Stellungnahme: Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (KJSG) des BMFSFJ vom 5. Oktober 2020

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) bedankt sich für die Möglichkeit, zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) Stellung zu nehmen, und kommt der Anfrage gerne nach. Aus Sicht der bke ist im vorgelegten Gesetzentwurf die Weiterentwicklung des Entwurfs des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von 2017 gut gelungen. Insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen 1 bis 4 aus dem Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Kinder psychisch kranker und suchtkranker Eltern (AFET 2020) wird von der bke als Fachverband der Erziehungsberatung grundsätzlich sehr begrüßt, weil hier das Potenzial der Erziehungsberatung genutzt wird, um die Hilfe für Familien in Notsituationen niedrigschwellig und fachlich fundiert zu gestalten. Hierauf liegt der Schwerpunkt in den folgenden Ausführungen.

Informationen 3/20 - bke-Stellungnahme: Digitalisierung als Flexibilisierung - Professionelles Blended Counseling in der Erziehungsberatung: Formen, Medien und Möglichkeiten

Die fachliche und konzeptionelle Diskussion, wie elektronische Kommunikationskanäle für die Kinder- und Jugendhilfe, für die Beratung und insbesondere für die Erziehungsberatung verstärkt, aber datensicher fachlich nutzbar gemacht werden können und sollten, war schon sehr lebhaft geführt worden, bevor die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ab März 2020 für viele Wochen die Möglichkeiten der Präsenzberatung stark einschränkten. Nachdem viele Familien durch die besondere Situation zusätzliche Herausforderungen zu ihrem oft vorher schon schwierigen Alltag zu bewältigen hatten, ist der Bedarf an Unterstützung eher gewachsen als zurückgegangen. Schnell mussten Wege gefunden werden, wie Kinder, Jugendliche und Eltern ohne persönlichen Kontakt in belastenden Lebenslagen unterstützt werden können. Der verstärkte oder ausschließliche Einsatz von telefonischer Beratung, Onlineberatung und Videokonferenzen in den Erziehungsberatungsstellen hing sehr von der technischen Ausstattung der Beratungsstelle und der fachlichen Erfahrung der einzelnen Fachkräfte in der Arbeit mit elektronischen Medien ab. So waren zwar die allermeisten Beratungsstellen gut erreichbar und sie haben laufende Beratungen fortgeführt und neue begonnen. Die Vielfalt der eingesetzten Kommunikationskanäle über das Telefon hinaus war jedoch unterschiedlich.

Informationen 3/20 - bke-Stellungnahme: Was Kinder brauchen - Grundrechte und Bedürfnisse von Kindern im Kontext der Eltern-Kind-Beziehung

Seit langem wird in der (Fach-)Öffentlichkeit die Frage der Kinderrechte und ihre explizite Aufnahme ins Grundgesetz lebhaft und teilweise kontrovers diskutiert. Mittlerweile gibt es eine breite politische Mehrheit für die Umsetzung einer entsprechenden Grundgesetzänderung, die gemäß Koalitionsvertrag der aktuell regierenden Parteien auf den Weg gebracht wurde. Das Anliegen, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken, ihre Lebensbedingungen zu sichern oder zu verbessern, ihre Wünsche und Bedürfnisse in der Familie sowie im politischen Handeln wahrzunehmen und einzubeziehen, ist weitgehend unstrittig und wird von der bke unterstützt.

Informationen 2/20 - bke-Stellungnahme: Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien in der Corona-Krise

Durch die Corona-Krise ist für alle Familien ohne Vorbereitung eine ganz neue, stressvolle Situation entstanden, die große Herausforderungen und immense Anpassungsleistungen erfordert. Beispielsweise musste die Kinderbetreuung und die Integration von Lerneinheiten in den veränderten Alltag sichergestellt und mit dem Homeoffice in Einklang gebracht werden. Hinzu kommt die Ungewissheit, wie nun die Rückkehr zur Normalität schrittweise möglich wird. Die Einschränkungen der persönlichen Freiheit brechen vorhandene Strukturen auf und machen ungewohnte Lebensformen notwendig. Die Infektionsschutzregelungen, die mediale Berichterstattung, die persönliche Betroffenheit und die Dynamik in den Familien sind ständig enorm im Wandel.