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bke-Stellungnahmen und bke-Hinweise

Mit bke-Stellungnahmen äußert sich die bke zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Gebiet der Erziehungs- und Familienberatung. bke-Hinweise geben Anregungen zur praktischen Gestaltung der Arbeit in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Texte in beiden Rubriken sind durch Beschluss des Verbandes autorisiert.

Informationen 2/15: bke-Projekt - Der Hochkonflikt-Chat

Das »virtuelle Beratungszimmer« bei hoch eskalierten Elternkonflikten stellt ein Novum dar. In der bke-Onlineberatung sind alle Beratungsprozesse anonymisiert. Weder Fachkräfte noch Ratsuchende kennen sich persönlich, die Klarnamen sind nicht bekannt und sollen es auch nicht werden. Das ist einer der konzeptionellen Grundpfeiler der bke-Onlineberatung. Ratsuchende und Fachkräfte treten in Textform zueinander in Kontakt, die Realidentität wird nicht gelüftet. Auf paraverbale Informationen wird verzichtet. Es ist daher möglich, Menschen miteinander in Kontakt zu bringen, die sich im örtlichen Umfeld zwar kennen, die sich im Onlineberatungskontext jedoch zunächst als »Unbekannte« begegnen, mit all den Anforderungen an den Umgang mit Unbekannten.

Informationen 3/15: bke-Stellungnahme - Kinder ganzheitlich wahrnehmen

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat mit Gültigkeit von April 2015 bis April 2020 eine Leitlinie zur Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und/oder Rechtschreibstörung (Registriernummer 028-044) auf S3-Niveau verabschiedet. Die AWMF wurde 1962 gegründet und umfasst heute 171 wissenschaftliche medizinische Fachgesellschaften. Die AWMF nimmt u.a. Aufgaben der Zusammenarbeit im medizinischen Bereich wahr und publiziert dazu Leitlinien für Diagnostik und Therapie im Internet (1).

Informationen 3/15: bke-Stellungnahme - Das Bundeskinderschutzgesetz in der Praxis

Im Rahmen der Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) ist die bke zu Beginn des Jahres darum gebeten worden, eine Stellungnahme anhand bestimmter Leitfragen abzugeben. Die Evaluation ist in Artikel 4 BKiSchG gesetzlich vorgegeben und wird von einem Forschungsverbund aus Deutschem Jugendinstitut (DJI) und der TU Dortmund durchgeführt. Evaluation bedeutet in diesem Zusammenhang: Kontrolle der Zielerreichung des Bundeskinderschutzgesetzes. Die vorliegende bke-Stellungnahme ist auf der Basis einer ausführlichen Erörterung der Rückmeldungen entstanden, die die bke im Rahmen dieser Evaluation des Bundeskinderschutzgesetzes gegeben hat.

Informationen 3/15: bke-Stellungnahme - Erziehungsberatung und ADHS

Mit dem Beitrag der Erziehungsberatung zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeit und ihren Familien befasst sich die bke-Stellungnahme mit dem Titel Erziehungsberatung und ADHS. Dargestellt werden der Blickwinkel und die Herangehensweise der Erziehungsberatung im Kontext des multimodalen Ansatzes im Hilfesystem.

Informationen 1/15: bke-Stellungnahme - Inklusion und Familienvielfalt in der Erziehungsberatung

Die Familien, die in Erziehungsberatungsstellen Hilfe und Unterstützung suchen, spiegeln in ihrer Vielgestaltigkeit gesellschaftliche Normalität wider. Dazu gehören Familien mit Migrationshintergrund und binationale Familien ebenso wie Regenbogenfamilien, Patchworkfamilien und zahlreiche Varianten von Familien mit getrennt lebenden Eltern.

Informationen 1/15: bke-Stellungnahme - Gemeinsam an der Brücke zwischen den Systemen arbeiten

Im Juli 2014 hat die Bundepsychotherapeutenkammer (BPtK) das Konzept einer differenzierten psychotherapeutischen Versorgung vorgelegt und das Gespräch mit den Verbänden und so auch mit der bke gesucht. In einem Gespräch mit Vertreter/innen der BPtK und der bke wurden am 11. September 2014 die wesentlichen Inhalte, Entwicklungen und jeweiligen Standpunkte diskutiert. Der Vorstand der bke hat in der Folge die vorliegende Stellungnahme zu dem Konzept verabschiedet.

Informationen 1/15: bke-Stellungnahme - Ausreichende Ausstattung sichert effektives Angebot

Die Jugendhilfe hat einen wichtigen Stellenwert in der Gesellschaft. Sie öffnet Türen zu mehr Teilhabegerechtigkeit für alle Kinder und ihre Familien. Die Jugend- und Familienministerkonferenz beschreibt einen grundlegenden Perspektivenwechsel. Die Jugendhilfe und insbesondere die erzieherischen Hilfen erscheinen nicht mehr als Ausfallbürge oder als Reparaturbetrieb von Defiziten, sondern dienen dem Recht des Kindes auf Erziehung und Förderung seiner Entwicklung (vgl. JMFK 2014).

Informationen 3/14: bke-Stellungnahme - Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Das gesunde Aufwachsen von Kindern und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern und zu verbessern sowie Schaden von ihnen abzuwenden bzw. die Auswirkungen von bereits eingetretenen ungünstigen Einflüssen und belastenden Erfahrungen zu mildern, ist Ziel und Auftrag der Erziehungsberatung. Sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt gehören zu den Ereignissen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Traumatisierungen und Beeinträchtigungen der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen führen und das Kindeswohl massiv gefährden. Somit ist die Befassung mit diesem Thema originärer Auftrag der Erziehungsberatung.

Informationen 2/14: 10 Jahre bke-Onlineberatung

In diesem Jahr feiert die bke-Onlineberatung ihr 10-jähriges Jubiläum. Das ist Anlass für einen Rückblick auf eine Entwicklung, die mit vielen Innovationen ein neues Feld der Beratung eröffnet und etabliert hat. Die Reise führt zurück zur Jahrtausendwende die Zeit des zunehmenden Einflusses von Internet und neuen Medien. Die Nutzer/innen dieser neuen Kommunikationsformen sind besonders Jugendliche, die als schwer erreichbare Zielgruppe für die Erziehungsberatung gelten. Auch noch ohne die späteren Entwicklungen vom Smartphone, LTE oder Facebook sind schon Veränderungen spürbar, die einen direkten und gravierenden Einfluss auf die Lebenswelt von Familien nehmen werden.

Informationen 3/13: bke-Stellungnahme - Zur Petition des Bündnisses Kinder- und Jugendhilfe für Professionalität und Parteilichkeit zur Ausschreibung von Jugendhilfemaßnahmen

Das Bündnis für Kinder- und Jugendhilfe regt eine Klarstellung im Achten Buch des Sozialgesetzesbuches an, nach der es Trägern der öffentlichen Jugendhilfe untersagt werden soll, bei Leistungen, auf die ein individueller Rechtsanspruch besteht, eine Ausschreibung vorzunehmen. Hintergrund der Petition ist eine Ausschreibung des Werra-Meißner-Kreises für die Leistung Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) als der trägerübergreifende Fachverband der Erziehungs- und Familienberatung in Deutschland nimmt im Weiteren zum Anliegen der Petition Stellung.

Informationen 3/13: bke-Stellungnahme - Soziale Arbeit als Fachrichtung der Erziehungsberatung

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) hat Anfang der 1990er Jahre die Aufgaben und Arbeitsweisen von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen in der Erziehungs- und Familienberatung beschrieben (bke 1994). Seitdem haben sich fachliche Weiterentwicklungen ergeben. Die historisch begründete Unterscheidung zwischen Sozialarbeit und Sozialpädagogik ist heute weitgehend aufgehoben. Das Arbeitsfeld wird in der Regel als Soziale Arbeit bezeichnet. Dieser Begriff wird auch hier übernommen. Zudem sind durch den Bolognaprozess in den letzten Jahren die akademischen Ausbildungen umstrukturiert worden. Deshalb werden die damit verbundenen Veränderungen, die allgemein bereits für das multidisziplinäre Fachteam beschrieben worden sind (bke 2009), hier für die Fachrichtung Soziale Arbeit berücksichtigt.

Informationen 2/11: bke-Stellungnahme - Vertrauen und Fachkompetenz als Grundlagen der Zusammenarbeit

Stellungnahme der bke zum DIJuF-Gutachten. Das Gutachten des DIJuF geht davon aus, dass bei der aufgeworfenen Fragestellung zwei gleichrangige, aber sich widersprechende Prinzipien zum Ausgleich zu bringen sind. Nämlich der Grundsatz, bei längerfristigen Hilfen eine Hilfeplanung durchzuführen (§ 36 SGB VIII), und der Grundsatz, die niederschwellige Inanspruchnahme von Erziehungsberatung - ohne Einschaltung des Jugendamtes - zuzulassen (§ 36a Abs. 2 SGB VIII): »Es geraten zwangläufig diese beiden Vorschriften und die hinter ihnen stehenden Grundprinzipien in Kollision«.

Informationen 2/13: bke-Hinweis - Die Bedeutung des Mediationsgesetzes für die Erziehungs- und Familienberatung

Mit dem Mediationsgesetz hat der Deutsche Bundestag die Vorgaben der EU-Mediationsrichtlinie aus dem Jahr 2008 in nationales Recht umgesetzt. Das Mediationsgesetz ist zum 26. Juli 2012 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, Mediation als ein Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern und dadurch dazu beizutragen, dass erforderliche Entscheidungen - wenn möglich - von den Betroffenen selbst erarbeitet werden.

Informationen 2/13: bke-Hinweis - Datenschutz im Sekretariat der Beratungsstelle

Erziehungsberatungsstellen sind dem Schutz des Privatgeheimnisses ihrer Ratsuchenden verpflichtet. Dies ist ein zentraler Grundsatz ihrer fachlichen Arbeit. Er gilt nicht nur in Bezug auf außenstehende Dritte, sondern muss ebenso auch in der Beratungsstelle selber beachtet werden. Es muss daher sorgfältig geprüft werden, welche Daten über Ratsuchende gespeichert werden sollen, von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern eingesehen werden können oder auch gezielt weitergegeben werden dürfen.

Informationen 2/13: bke-Stellungnahme - Erziehungsberatung der Zukunft

\"Erziehungs- und Familienberatungsstellen … gehören in Westdeutschland seit ihrem starken Ausbau ab den 1970er Jahren und in Ostdeutschland seit der deutschen Vereinigung 1990 zur psychosozialen Infrastruktur von Gemeinwesen.\" (BMFSFJ 2013, S. 303) Mit dieser Feststellung eröffnet der 14. Kinder- und Jugendbericht seine Darstellung zur Situation von Beratungsstellen. \"Erziehungsberatung ist die mit Abstand am meisten genutzte Erziehungshilfe.\" (ebenda)