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Newsletter 141 - November 2021

 

Wissenschaftliche Jahrestagung
der bke im Online-Format

Die Wissenschaftliche Jahrestagung der bke zum Thema Gewalt wurde in diesem Jahr in einer Studioversion im Online-Format durchgeführt. Mittlerweile sind die Grußworte auf bke.de eingestellt. Die Eröffnung durch den bke-Vorsitzenden Bodo Reuser, die Videobotschaft der saarländischen Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Monika Bachmann, das Grußwort von Bettina Bundszus als Vertreterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, sowie die Einführung von Theresia Wagner, der Vorsitzenden der LAG Erziehungsberatung Saarland, können Sie dort sehen. Auch einige der Präsentationen sind eingestellt.

 

 


Herausforderungen der SGB-VIII-Reform für die Erziehungsberatung
Aktuelle Stunde extra am 16. Dezember 2021

Am 10. Juni 2021 ist der größte Teil des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), das die SGB-VIII-Reform umfasst, in Kraft getreten. Die Leitgedanken der Reform und die Umsetzung der Neuregelungen sind auch für die Weiterentwicklung der Erziehungsberatungsstellen maßgeblich. Aufgrund der Nachfrage wird die Aktuelle Stunde extra zur SGB VIII-Reform im Online-Format noch einmal angeboten. Die bke lädt Sie ein, sich im Austausch mit der Geschäftsführerin und weiteren Mitgliedern des bke-Vorstands zu informieren und relevante Themen der Reform zu diskutieren. Die Aktuelle Stunde extra findet am

16. Dezember 2021 von 14:30 bis 16:00 Uhr online statt.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 6. Dezember direkt hier an.

Der Zugangslink und weitere Informationen werden Ihnen per E-Mail rechtzeitig vorab zugesandt.

Counseling Professionals: Familienberatungs-Podcast
der LAG Erziehungsberatung NRW

Um die fachliche Stellung der Erziehungs-, Familien und Jugendberatung weiter zu stärken hat die LAG NRW den Familienberatungs-Podcast Counseling Professionals gestartet. In rund 20- bis 30-minütigen Folgen beschäftigen sich Maik Sawatzki (Mitglied der LAG) und Mathias Berg (Vorsitzender der LAG) mit aktuellen Themen rund um Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen, meist mit einem Gast, der/die das Gespräch mit seiner/ihrer Expertise bereichert. Primäre Zielgruppe des Podcasts sind Fachkräfte der Erziehungs- und Familienberatungsstellen, aber auch Berater/innen und Therapeut/innen angrenzender Handlungsfelder sind angesprochen. Der Podcast erscheint aktuell (noch) in unregelmäßigen Abständen und wird hoffentlich eine Erfolgsgeschichte werden. Die ersten Resonanzen sind sehr positiv. Hören Sie doch mal rein! Die ersten Folgen beschäftigen sich mit den Themen:

- Leitung und Personalentwicklung in der Erziehungsberatung
- Online-Beratung als Familienberatung
- Inklusive Erziehungsberatung (ab Ende Oktober)

Die LAG NRW freut sich über Feedback, Anregungen und Ideen (z.B. zu innovativen Projekten und Themen). Der Podcast ist überall verfügbar, wo es Podcasts gibt (z.B. Spotify, Apple Podcast, Google Podcast, Deezer) z.B. https://open.spotify.com/show/609KI0ikwnssmd9pzcMJQ4, demnächst auf der neugestalteten Homepage der LAG und via Podigee: https://counseling-professionals-podcast.podigee.io/


Prävention und Intervention bei innerinstitutionellem sexuellem Missbrauch.
Rechte und Pflichten der Institutionen
DIJuF-Expertise

Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch Mitarbeitende ist für alle Verantwortlichen in Einrichtungen, Vereinen, bei Trägern oder in Aufsichtsbehörden mit vielen Unsicherheiten, Ängsten und Fragen verbunden. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat deshalb im Auftrag des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) die Expertise „Prävention und Intervention bei innerinstitutionellem sexuellem Missbrauch. Rechte und Pflichten der Institutionen" erstellt.
Die Expertise zeigt anhand der rechtlichen Rahmenbedingungen praxisorientiert, was eine Einrichtung/Organisation tun kann/muss, um sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen besser zu verhindern beziehungsweise mit sexueller Gewalt in der Einrichtung/Organisation angemessen umzugehen.
Im Fokus der Expertise stehen unter anderem die Fragen, unter welchen Voraussetzungen die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten sind,  welche arbeitsrechtlichen Möglichkeiten den Verantwortlichen im Falle des Verdachts eines sexuellen Missbrauchs durch Mitarbeitende zur Verfügung stehen und wie Prävention bereits im Rahmen der Personalauswahl wirken kann. Informationen zu diesen sowie weiteren Themen können gezielt in übersichtlich strukturierten Abschnitten nachgelesen werden. Dabei werden Besonderheiten der einzelnen Bereiche (Kinder- und Jugendhilfe, Schule, Kirche, Sport und Gesundheit) berücksichtigt.
Da die Frage der Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Ausübung der Personalverantwortung ein besonders relevanter Themenkomplex ist, der in der Praxis mit vielen Unsicherheiten verbunden ist, wurde ergänzend die separate Broschüre „Kein Raum für Missbrauch: Personalverantwortung bei Prävention und Intervention nutzen!" entwickelt. Diese kompakte Handreichung soll allen Personalverantwortlichen in Einrichtungen und Organisationen als Einstiegsinformation dabei unterstützen, wie sie Personalverantwortung zum Beispiel im Rahmen von Schutzkonzepten nutzen können, um sexuelle Gewalt durch Mitarbeitende zu verhindern bzw. zu beenden.

Die Expertise sowie die Broschüre können ab sofort hier abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung UBSKM 6. Oktober 2021

 
 

Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren
Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Im Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen arbeiten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Fachpraxis sowie Betroffene in der Arbeitsgruppe „Kindgerechte Justiz" daran, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren für Kinder und Jugendliche kindgerecht und sensibel zu gestalten.

Die Mitglieder des Nationalen Rats stellen den gemeinsam entwickelten „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren" vor.

Der neue Praxisleitfaden richtet sich an in erster Linie an Polizistinnen und Polizisten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richterinnen und Richter, ist aber auch für Fachkräfte in Beratungsstellen von Bedeutung, bzw. kann bei Bedarf auch an die eigentliche Zielgruppe weitergegeben werden. Der Leitfaden ist das Ergebnis mehrerer Anhörungen und Fachgespräche, an denen die Justiz mit Richterschaft und Staatsanwaltschaft, die Polizei, die Anwaltschaft, der Betroffenenrat des UBSKM, Beratungsstellen, Opferhilfeeinrichtungen, Kinderschutzorganisationen, Psychosoziale Prozessbegleitung, Wissenschaft und Justizverwaltung teilgenommen und ihre Beiträge eingebracht haben.

Der „Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren" ist hier abrufbar .

Dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen gehören Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wissenschaft, Betroffene sowie Verantwortliche aus der Zivilgesellschaft und der Fachpraxis an. Vorsitzende des Nationalen Rats sind Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht und Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Seit Dezember 2019 arbeitet der Nationale Rat mit insgesamt etwa 300 Mitwirkenden in fünf thematischen Arbeitsgruppen: Schutz, Hilfen, Kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11. November 2021

   
 

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