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Newsletter 114 - April 2018

   

Alle anders
Diversität beraten
Wissenschaftliche Jahrestagung 2018 der bke in München

Vom 13. bis zum 15. September 2018 findet in München die Wissenschaftliche Jahrestagung der bke statt. In den Vorträgen und Workshops wird das Thema Vielfalt in den Fokus gerückt. Sie beschäftigen sich mit identitätsstiftenden Unterschieden von Menschen und der materiellen Ungleichheit von Familien in ihren Lebenslagen. Eine unterschieds- und menschensensible Beratung kommt nicht nur den Rat suchenden Kindern, Jugendlichen und Eltern entgegen, die sich gut angenommen und verstanden fühlen können, sie eröffnet den Berater/innen auch reichhaltige Möglichkeiten, die Beratung aufgrund der wahrgenommenen Unterschiede kreativ und gewinnbringend zu gestalten. Die Tagung findet in der Universität München statt.

Da die Hotelzimmer in München knapp und teurer werden können, wird eine rechtzeitige Buchung empfohlen.

Zum Programm, zur Anmeldung und zu weiteren Informationen geht es hier.

 

 

Stark. Verletzlich. ?Jugendliche in Beratung
bke-Fachtagung in Fulda am 26. und 27. April 2018

Für die bke-Fachtagung mit dem Titel Stark. Verletzlich. Jugendliche in Beratung am 26. und 27. April 2018 in Fulda gibt es noch einige Plätze, so dass die Anmeldung noch möglich ist. Einige Workshops sind allerdings bereits ausgebucht.

Mehr Informationen und die Online-Anmeldung finden Sie hier.

 

 

1. ZKJ-Tag in Köln

Am 11.9.2018 findet in Köln der 1. ZKJ-Tag statt. Diese Fachtagung für Kindschaftsrecht, Jugendhilfe und Erziehungsberatung bietet ein vielschichtiges und informatives Programm von Experten für Praktiker. Die bke ist Mitherausgeber der ZKJ - Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, die die Veranstaltung ausrichtet.

Hier geht es zur Anmeldung.

Den Programmflyer finden Sie hier.

 


Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Ab Anfang 2018 haben die ersten EUTB-Beratungsstellen nach § 32 SGB IX ihre Arbeit aufgenommen. Es handelt sich um ein neues Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, das schon vor der Beantragung von Leistungen in Anspruch genommen werden kann. Betroffene werden umfassend, unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern und aus einer Hand in Fragen zur Teilhabe unterstützt. Für Erziehungsberatungsstellen empfiehlt es sich zur EUTB im Einzugsbereich Kontakt aufzunehmen und Kooperationsmöglichkeiten zu sondieren.

Nähere Informationen und die Adressen der EUTB-Beratungsstellen finden Sie unter
www.teilhabeberatung.de

 


Bundeskoordinierungsstelle Spezialisierter Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF)

Bereits im Mai 2017 wurde die Bundeskoordinierungsstelle Spezialisierter Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend (BKSF) eröffnet. Die BKSF setzt sich für die Interessen und fachlichen Anliegen der auf dem genannten Themengebiet spezialisierten Fachberatungsstellen ein. Bisher einmal einberufen wurde die Fachstellenvollversammlung, die im November 2017 getagt hat. Dazu werden alle spezialisierten Fachberatungsstellen eingeladen um Raum für Partizipation und Mitbestimmung für die Praktiker/innen zu geben.

Erziehungsberatungsstellen, die sich angesprochen fühlen, weil sie einen thematischen Schwerpunkt bei der Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, haben, können Kontakt mit der BKSF aufnehmen, sofern sie bisher nicht angesprochen wurden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Website der BKSF
www.bundeskoordinierung.de

 


Reha-Leistungen für Kinder und Jugendliche
Informationen für Eltern

Von der Deutschen Rentenversicherung wurde ein Faltblatt herausgegeben, in dem Eltern sich über die Möglichkeiten der Kinder- und Jugendreha informieren können. Das Faltblatt steht in Arabisch, Armenisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Vietnamesisch zur Verfügung. Eltern erfahren darin viel Wissenswertes über die Voraussetzungen für eine Kinder- und Jugendrehabilitation, die in Betracht kommenden Krankheitsbilder, die Dauer, den Ablauf , die Kostenübernahme und die Antragstellung.

Das Faltblatt kann z.B. per Mail an vordruck [at] drv-bund.de (vordruck[at]drv-bund[dot]de) kostenlos bestellt werden.

Nähere Informationen finden Sie unter
www.deutsche-rentenversicherung.de

 

Untersuchung der Wirksamkeit der Fachberatung durch die Kinderschutzfachkraft gemäß § 8a SGB VIII
Eine Explorative Qualitative Studie

Eine Studie zur Wirksamkeit der Fachberatung durch die insoweit erfahrene Fachkraft nach § 8a SGB VIII hat der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband NRW e.V. veröffentlicht, an der 28 Kindertagesstätten und Familienzentren aus Nordrhein-Westfalen beteiligt waren. Es ging um u.a. die Fragen, ob Fachberatung durch Insoweit erfahrene Fachkräfte zur Qualität von Gefährdungseinschätzungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung beitragen kann, welche Rahmenbedingungen der Fachberatung sich positiv auf den wirksamen Schutz von Kindern auswirken kann und ob durch eine qualifizierte Beratung eine bestehenden Kindeswohlgefährdung abgewendet werden kann.

Hier geht es zum Untersuchungsbericht.

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