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bke-Newsletter 151 – Februar 2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
die Bundesregierung ist dazu verpflichtet, mindestens in jeder zweiten Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Familien vorzulegen. Die Empfehlungen des Berichts sind maßgeblich für die Familienpolitik des Bundes. Wir freuen uns sehr, dass in der soeben berufenen Sachverständigenkommission zur Erstellung des Berichts ein bke-Vorstandsmitglied vertreten ist. Lesen Sie mehr darüber in diesem Newsletter!

Ebenfalls interessant sind zwei unterschiedliche Studien, bei denen Ihre Mitwirkung gefragt ist sowie der Abschlussbericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe zu den gesundheitlichen Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona. Darüber wurde kürzlich auch in den Medien berichtet.
 
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen und Fragen!
 
Viele Grüße aus der bke-Geschäftsstelle in Fürth,
Silke Naudiet

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