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Newsletter 137 - Mai 2021

Neue digitale Austauschformate für werdende Eltern und Eltern von Säuglingen und Kleinkindern bis zu drei Jahren

In Kooperation mit dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) bietet die bke jetzt auch spezielle Online-Beratungsangebote für Schwangere und Eltern mit Kindern von 0 bis 3 Jahren an. Die neuen Angebote ermöglichen Müttern und Vätern, sich ortsunabhängig auszutauschen und individuell beraten zu lassen. Es werden Einzel-, Gruppen- und Themenchats, offene Sprechstunden sowie öffentliche Foren, in denen Eltern rund um die Uhr mitdiskutieren und sich austauschen können, angeboten. Wie bei der bke-Onlineberatung auch, ist für die Nutzung eine einmalige Registrierung notwendig, die anonym über einen sogenannten Nickname möglich ist. Termine, Themen und weitere Informationen sind auf bke-elternberatung.de und in den Social-Media-Kanälen der bke-Onlineberatung zu finden. Das NZFH kündigt über die Internetseite für Eltern www.elternsein.info  und im Veranstaltungskalender auf www.fruehehilfen.de die neuen Angebote an.
 

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)?
SGB-VIII-Reform 

Am 7. Mai 2021 hat der Bundesrat dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und damit der SGB-VIII-Reform mit umfangreichen Änderungen. Vorausgegangen ist ein umfangreicher Diskussionsprozess. Das KJSG tritt nun in drei Stufen in Kraft mit dem Ziel, die staatlichen Leistungen und Hilfen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in den kommenden Jahren im SGB VIII zu bündeln. Von Bedeutung ist darüber hinaus u.a. die Hilfe für Familien in Notsituationen, die zukünftig einen Anspruch auf niedrigschwellige, alltagsnahe Unterstützung haben, die insbesondere über die Erziehungsberatungsstellen angeboten oder vermittelt werden soll. Auch der fachlich begleitete Einsatz von Patinnen und Paten ist möglich.
Weitere Informationen finden sich hier.
Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages kann hier eingesehen werden.
Eine Synopse des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) findet sich hier.



Reform des Adoptionshilfe-Gesetzes und Empfehlungen des DV

Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz treten zum 1. April 2021 neue Regelungen für die Adoptionsvermittlung in Kraft. Das Gesetz, das auf Erkenntnissen aus der Adoptionsforschung basiert, setzt zu großen Teilen Forderungen der Länder und der Adoptionsvermittlungspraxis um. Viele der Verbesserungen, insbesondere zur Förderung von gelebter Offenheit bei Adoptionen und zur Stärkung der Position der Herkunftseltern, entsprechen auch den Empfehlungen des 9. Familienberichts. Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht aus vier Bausteinen
1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption
2. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption
3. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot
4. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen
Quelle: Pressemitteilung das BMFSFJ vom 1.4.2021

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) hat dazu Empfehlungen zu Anpassungen im Adoptionsverfahren vor dem Hintergrund der Reform des Adoptionsrechts verabschiedet.
 

4. ZKJ-Tag – online am 15. Juni 2021

Auch der diesjährige 4. ZKJ-Tag findet online statt. Namhafte Experten aus Recht, Pädagogik, Sozialarbeit und Familienpsychologie stellen in den Vorträgen aktuelle Praxis- und Anwendungsfragen sowie neue Entwicklungen im Bereich des Kindschafts- und Familienrechts, der Erziehungsberatung und Jugendhilfe. Abonnenten der Zeitschrift für Kinder- und Jugendhilfe ZKJ zahlen einen Vorzugspreis. Die bke ist Mitherausgeberin der ZKJ.  Die Themen:?

  • Aktuelles aus der Gesetzgebung zum Kindschaftsrecht
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Kindschaftsrecht
  • Das (neue) SGB VIII und Probleme in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe
  • Chancen und Grenzen der Beratung bei Kindesvernachlässigung
  • Stärken und Schwächen des Kinderschutzsystems in Deutschland: Folgen für familiengerichtliche Kinderschutzverfahren

Nähere Informationen und das Programm des 4. ZKJ-Tags finden Sie hier.  

Jugendhilfereport Extra 2021

Im Kinder- und Jugendhilfereport Extra 2021, herausgegeben von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJstat) an der TU Dortmund, werden die wichtigsten statistischen Daten zu der gesamten Kinder- und Jugendhilfe dargestellt und Entwicklungen kommentiert.

Weitere Informationen und den Report zum Download finden Sie hier.

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