Direkt zum Inhalt

Newsletter Nr. 18 - September 2008

 

Erziehungs- und Familienberater/in bke –
Neuer Durchgang 2009

Die Weiterbildung zum/zur Erziehungs- und Familienberaterin bke beginnt mit einem neuen Durchgang im April 2009. Die 14-teilige Weiterbildung bietet eine systematische Einführung in das Arbeitsfeld der Erziehungsberatung und vermittelt familientherapeutische Kompetenz. Ein Informationsflyer wird in diesen Tagen an die Erziehungs- und Familienberatungsstellen versandt. Ausführliche Informationen zur Weiterbildung und das Curriculum erhalten Sie hier .

FGG-Reform

Das parlamentarische Verfahren zur Reform des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG) ist mit der am 19. September 2008 erteilten Zustimmung des Bundesrates abgeschlossen. Das FGG wird abgelöst durch das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Es tritt zum 1. September 2009 in Kraft. Bis dahin ist der Justizverwaltung und der Jugendhilfe Zeit gegeben, sich auf die künftigen Aufgaben einzustellen. Erste Informationen über die Veränderungen, die Erziehungs- und Familienberatungsstellen betreffen, finden Sie hier. Das neue FamFG wird im nächsten Heft der Informationen für Erziehungsberatungsstellen einen Schwerpunkt bilden.

 

 Rechtsgutachten zum Approbationsvorbehalt

Die Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, ob in Berufsfeldern, die nicht primär therapeutische, sondern diagnostische, beratende und pädagogische Zielsetzungen verfolgen, ein Approbationsvorbehalt greift. Der Gutachter, Prof. Dr. Plagemann, kommt zu dem Ergebnis, dass nur dann die Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut erforderlich sei, wenn eine Diagnose der Feststellung (....) von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist (§ 1PsychThG), dient oder wie in § 35a SGB VIII durch diese Berufsgruppe(n) gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle anderen Tätigkeiten unterliegen keinem Approbationsvorbehalt. Das Gutachten und der Kommentar der Föderation kann hier herunter geladen werden.

 

 Integration junger Migranten

Die Robert-Bosch-Stiftung fördert die Integration junger Migranten mit einem Schwerpunktprogramm. Lokal ausgerichtete Praxisprojekte mit längerfristiger Ausrichtung, die die Integration dieser jungen Menschen im Kindergarten, in der Schule oder in der Freizeit unterstützten, können eine Förderung beantragen. Einsendeschluss ist der 31.01.2009. Weitere Informationen können Sie hier herunterladen oder bei der Stiftung erfragen.

 

Zur Newsletterübersicht