![]() | | Abschlussbericht zum Runden Tisch Sexueller MissbrauchDie Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, hat ihren Abschlussbericht vorgelegt und Vorschläge und Empfehlungen für immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene benannt. Ziel des Runden Tisches ist es, Prävention, Opferschutz, Aufklärung und Aufdeckung zu verbessern, eine rechtzeitige und effektive Strafverfolgung zu gewährleisten sowie Forschung und Evaluationen zum Thema "sexuelle Gewalt" voranzubringen. Auch der vollständige Abschlussbericht kann hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie unter: www.rundertisch-kindesmissbrauch.de |
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![]() | Bildungspaket | |
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![]() | Gesundheit für alle - in und mit FamilienDas Bundesforum Familie hat im Rahmen des Projekts "Zeit und Gesundheit als Faktoren gelingenden Familienlebens" Bedingungen für die Realisierung von Gesundheit, die über bloße Abwesenheit von Krankheit hinausgeht, analysiert. Dabei wurde insbesondere den Zusammenhängen zwischen Gesundheit und Bildung, Gesundheit und sozialem Nahraum sowie Gesundheit und Arbeitswelt nachgegangen. Die bke hat an diesem Projekt mitgewirkt. Nun hat das Bundesforum Familie unter dem Titel "Gesundheit für alle - in und mit Familien" die Ergebnisse des Projekts veröffentlicht. Die Broschüre kann hier heruntergeladen werden ebenso wie die Zusammenfassung der zehn zentralen Anliegen: Download der Broschüre "Gesundheit für alle - in und mit Familien" Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesforum-familie.de | |
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Datenübermittlung bei Beratungsleistungen nach SGB II und SGB XIIIm Rahmen der Sozialleistungen nach SGB II und XII kann Unterstützung auch durch Beratung geleistet werden. In Betracht kommen Schuldnerberatung, Suchtberatung, Wohnungslosenberatung und psycho-soziale Betreuung, die auch in Form von Erziehungsberatung nach § 28 i.V.m. § 41 SGB VIII geleistet werden kann. Der Beratene unterliegt dann einerseits einer Mitwirkungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger und steht andererseits in einem Beratungsverhältnis, das dem Vertrauensschutz unterliegt. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge (DV) hat daraus entstehende Rechtsprobleme untersucht und Empfehlungen für die Datenübermittlung bei Beratungsleistungen nach SGB II und XII veröffentlicht. Sie stehen hier zum Download zur Verfügung. |