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bke-Stellungnahmen und bke-Hinweise

Mit bke-Stellungnahmen äußert sich die bke zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das Gebiet der Erziehungs- und Familienberatung. bke-Hinweise geben Anregungen zur praktischen Gestaltung der Arbeit in den Erziehungs- und Familienberatungsstellen. Die Texte in beiden Rubriken sind durch Beschluss des Verbandes autorisiert.

Informationen 3/23: Diagnostizieren in der Erziehungsberatung

Fachliche Grundlagen
Diagnostik im Rahmen der Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung hat viele Facetten. Die Arbeit mit verschiedenen Familienmitgliedern, wechselnde Problemkonstellationen und spezifische methodische Ausrichtungen führen dazu, dass Fachkräfte der Erziehungsberatung unterschiedliche diagnostische Zugänge wählen. Dennoch gibt es so etwas wie einen Markenkern der Diagnostik in der Erziehungsberatung. Der hier erarbeitete Text handelt davon. Er macht Diagnostik in der Erziehungsberatung transparent, arbeitet Varianten diagnostischen Vorgehens heraus und beschreibt so einen State of the Art, wie Diagnostik beschaffen ist bzw. sein sollte. Der besondere Stellenwert dieser Leistung von Erziehungs- und Familienberatungsstellen wird in den Blickpunkt gerückt und aus verschiedenen Perspektiven reflektiert. 

Informationen 2/23: Personensuche im Internet

Recherche im Kontext der Beratung 
»Das Internet vergisst nichts.« In der Medienpädagogik wird mit dieser Formulierung jungen Menschen vermittelt, darauf zu achten, was sie in sozialen Medien einstellen. Da ein Großteil der Informationen im Internet nicht von den Betroffenen selbst eingestellt wird, wird darüber hinaus empfohlen, regelmäßig den eigenen Namen in Suchmaschinen einzugeben, um zu sehen, was da zu finden ist. Eine Löschung überholter oder zweifelhafter Daten ist oft kaum zu erreichen. 

Informationen 2/23: Wachsender Bedarf – bei Engpässen durch Kostensteigerungen

Bedarfsgerechte Anpassung der Ausstattung von Erziehungsberatungsstellen dringend erforderlich 

Covid-19, der Krieg in der Ukraine, enorm steigende Energie- und Nahrungsmittelkosten sind keine abstrakten politischen Probleme – sondern sind Realität und treffen besonders Familien. Kinder, Jugendliche und Eltern ertragen nicht nur die Folgen der Weltlage, sie erleben zugleich eine außergewöhnliche tiefe Verunsicherung – teilweise Überforderung. Der Bedarf an qualitativ hochwertiger, fachlich fundierter, niederschwelliger sowie kostenfreier (Erziehungs-) Beratung ist daher enorm gestiegen. Um diesen Beratungsbedarf adäquat decken zu können, muss die Ausstattung der Beratungsstellen – sowohl die finanzielle als auch die personelle zuvorderst gesichert sein. Die bke hat sich im Mai 2023 mit der im Folgenden abgedruckten Stellungnahme zu diesem drängenden Thema zu Wort gemeldet.

Informationen 2/23: Schriftbasierte Beratung: offline – online – blended

In der Zeit der pandemie-bedingten Kontaktbeschränkungen in den Jahren 2020 bis 2022 mussten auch in der Erziehungsberatung neue Wege gesucht werden, um weiterhin für die Kinder, Jugendlichen und Eltern mit Bedarf zur Verfügung stehen zu können. Vielfach und erfolgreich wurde Beratung per Video eingesetzt (vgl. bke 2020 und 2021b). Konzepte zur flexiblen Kombination verschiedener Beratungsformate, das Blended Counseling, wurden verstärkt diskutiert. Schriftbasierte Beratung hat darin einen festen Platz.

Informationen 1/23 – Kinder, Jugendliche und Familien in außergewöhnlichen Lebenslagen

Zugänge zur Erziehungsberatung ermöglichen
Die bke nimmt den Nationalen Aktionsplan Neue Chancen für Kinder in Deutschland der Bundesregierung zum Anlass, die Zugänglichkeit von Erziehungsberatungsstellen für Kinder, Jugendliche und Familien in besonderen Lebenslagen zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Mit dem Nationalen Aktionsplan Neue Chancen für Kinder in Deutschland setzt die Bundesregierung die Empfehlungen des Europäischen Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um. Ziel des Aktionsplans ist es, »Kinderarmut zu bekämpfen, frühkindliche Bildung und Betreuung zu verbessern und Eltern zu stärken« (BMFSFJ 2022).Gesichert werden soll die soziale Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Familien, ihr Zugang u.a. zu Bildung und Gesundheitsversorgung, auch wenn sie in besonders belasteten Situationen, insbesondere in Armut leben.

Informationen 3/22 – Bewährtes und Neues bei der bke-Onlineberatung

Seit fast 20 Jahren präsentiert sich die Institutionelle Erziehungs- und Familienberatung länder- und trägerübergreifend und in Trägerschaft der bke im Internet. Über das Beratungsportal www.bke-beratung.de können Eltern und Jugendliche anonym, kostenfrei und datensicher professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Aktuell beraten über 100 Fachkräfte aus den örtlichen Erziehungs- und Familienberatungsstellen die Ratsuchenden über den digitalen Kommunikationsweg. Dabei können Eltern und Jugendliche zwischen der vertraulichen Einzelberatung in Form von webbasierter Mailberatung und Einzelchat oder den Gruppenangeboten Gruppen- und Themenchat bzw. Foren wählen. Es bedarf dafür lediglich einer Registrierung mit Nicknamen, Passwort und E-Mail-Adresse (Double-Opt-In).

Informationen 3/22 – Aspekte des Sorgerechts bei der Inanspruchnahme von Erziehungsberatung

Die Familienformen, in denen Kinder und Jugendliche leben, sind von einer großen Vielfalt geprägt. Insbesondere nach der Trennung der Eltern, aber auch in einigen Konstellationen bei der Familiengründung, sind häufig mehr als zwei erwachsene Bezugspersonen in der Elternrolle. Neben den leiblichen Eltern haben (neue) Partner/innen als soziale Eltern Bedeutung.

Informationen 2/22 - Qualität durch Engagement

Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) ist nur so stark wie ihre Mitglieder: die Landesarbeitsgemeinschaften für Erziehungsberatung (LAGen). In den LAGen sind die Fachkräfte aus Erziehungsberatungsstellen freier und öffentlicher Träger organsiert. Kolleginnen und Kollegen können in der LAG ihres Bundeslandes Mitglied werden, sich dort engagieren und somit auf die regionalen und landespezifischen fachlichen Themen sowie die Fachpolitik Einfluss nehmen. Einige LAGen nehmen je nach Satzung auch Fachkräfte angrenzender Bereiche und zum Teil auch Beratungsstellen als Einrichtungen auf (institutionelle Mitgliedschaft). Die fachliche Arbeit der bke hat durch diese Organisationsstruktur ihre Basis über die Bundesländer in der regionalen Fachpraxis. Über die LAGen fließen die Erfahrungen aus der Praxis umfassend in die Verbandsarbeit der bke ein und die bundesweite Perspektive wird wiederum vor Ort nutzbar.

Informationen 2/22 - Kapazitäten von Beratungsstellen

Orientierungswerte zur Reflexion
Die Reflexion der Kapazität und der Auslastung sowie Belege für eine mögliche Über- oder Unterlastung und die Weiterentwicklung des Bedarfs- und Qualitätsmanagements spielen für die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen eine zunehmende Rolle, insbesondere wenn Leistungsvereinbarungen (neu) verhandelt werden müssen. Im Zuge der SGB VIII-Reform, die im Juni 2021 mit der ersten Stufe des Inkrafttretens des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) in die Phase der Umsetzung gegangen ist, hat das Thema weiter an Bedeutung gewonnen. In der neu ergänzten Fassung von § 36a Abs. 2 SGB VIII ist der Bezug zur Bedarfsgerechtigkeit und zur Qualitätsgewährleistung bei den niedrigschwellig zugänglichen ambulanten Hilfen formuliert worden. Die Analyse des Bedarfs an Erziehungsberatung im Einzugsbereich anhand von sozialräumlichen Kriterien steht im Bezug zur Kapazität, die mit der vorhandenen personellen Ausstattung gegeben ist. Für eine zielgerichtete Planung ist die Analyse von Auslastung und möglicher Über- oder Unterlastung des Teams oder einzelner Fachkräfte zentral. Im Hinblick auf die öffentliche Jugendhilfe und die Jugendämter ist in § 79 Abs. 3 SGB VIII die Nutzung eines Instruments zur Personalbemessung eingeführt worden. Es ist anzunehmen, dass auch einige Erziehungsberatungsstellen in das Verfahren einbezogen werden, bzw. eigene Verfahren entwickeln werden, sofern sie nicht schon welche in Gebrauch haben. Mit dem folgenden Text soll angeregt werden, die Analyse von Nachfrage nach Beratung, theoretischem Bedarf und vorhandener zeitlicher Kapazität insbesondere für die Fallarbeit systematisch und strukturiert anzulegen.

Informationen 2/22 - Familienbildung - Familienberatung - Erziehungsberatung

Einrichtungen, Begriffe, Aufgaben und Schnittstellen
Die bke spricht von Erziehungsberatung, wenn es um die Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII geht, und von Erziehungs-, (Familien- und Jugendberatungs-)stellen, wenn das gesamte Gefüge des Leistungsspektrums gemeint ist. Dazu gehören neben § 28 SGB VIII, der Einzelberatung und dem Hauptarbeitsbereich, insbesondere die §§ 16 (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie), 17 (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung), 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts) und 41 (Hilfe für junge Volljährige) SGB VIII.

Informationen 2/22 - Kooperation, Partizipation und Schutzkonzepte

Vorgaben und Impulse aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zum Kinderschutz
Einer der fünf zentralen Regelungsbereiche des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), das die SGB VIII-Reform umfasst und im Juni 2021 in Kraft getreten ist, ist die Weiterentwicklung im Kinderschutz. Eng mit dem Kinderschutz verbunden ist die Beteiligung der Betroffenen, insbesondere von jungen Menschen, an den Vorgängen und Entscheidungen, die sie betreffen. Die Partizipation stellt einen weiteren der fünf Regelungsbereiche dar und ist erst im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens hinzugekommen. In beiden Bereichen finden sich wichtige Vorgaben und Impulse für die Arbeit von Erziehungsberatungsstellen. Zum Kinderschutz gehören essenziell Schutzkonzepte, die dazu beitragen, den Schutz von Kindern und Jugendlichen innerhalb der Einrichtung zu sichern. Wenngleich Erziehungsberatungsstellen ein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept nicht vorhalten müssen, empfiehlt es sich dennoch, die Gefährdungen, denen Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen ausgesetzt sein können, zu reflektieren und Maßnahmen zu ihrem Schutz zu etablieren.

Informationen 2/22 - Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Eltern kompetent beraten

Inklusive Erziehungsberatung nach Inkrafttreten des Kinder- 
und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG)
Ausgehend von einer großen Vielfalt von Möglichkeiten, Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen, sieht sich die Erziehungsberatung der Unterstützung aller Kinder und ihrer Bezugssysteme verpflichtet - unabhängig von individuellen oder familiären Besonderheiten. Erziehungsberatung geht dabei von einem sehr umfassenden Verständnis des Inklusionsbegriffs aus. Vor dem Hintergrund des im Juni 2021 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), das die SGB VIII-Reform umfasst, steht bei der Weiterentwicklung der Jugendhilfe hin zu einem umfassend inklusiven Angebot nun die Umsetzung im Fokus. Dabei geht es insbesondere um Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen und/oder Sinnes-Beeinträchtigungen. Auch für die Erziehungsberatung ist es ein zentraler Schwerpunkt, ihre Erreichbarkeit für Familien, in denen ein Kind, ein Jugendlicher und/oder die Eltern von einer Behinderung betroffen sind, auszubauen und auf die Anliegen dieser Familien bestmöglich fachlich zu reagieren.

Informationen 1/22 - Die neuen bke-Qualitätsstandards

Anfang des Jahres hat die bke die Neufassung ihrer Qualitätsstandards veröffentlicht. Die bke hatte die Debatte um neue Steuerungsmodelle in der Jugendhilfe bereits in den neunziger Jahren aufgegriffen. 1999 entstanden unter dem Titel QS 22 - Qualitätsprodukt Erziehungsberatung Qualitätsstandards für die praktische Arbeit. Neben einer Beschreibung des Leistungsspektrums von Erziehungsberatungsberatungsstellen - das sind Beratung und Therapie, präventive Angebote und Vernetzungsaktivitäten - wurden Qualitätsmerkmale für die Arbeit der Einrichtungen nach Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität gegliedert und jeweils ausführlich dargestellt. Die aktuelle Veröffentlichung QS EB - Qualitätsstandards für die Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung ist eine Fortschreibung und Aktualisierung von QS 22.

Informationen 1/22 - bke-Hinweis: Bedrohung im Beratungskontext

Hintergründe, Präventions- und Schutzmaßnahmen
Die Gefährdung von Beratungsstellenteams und einzelnen Mitarbeitenden durch konkrete Drohungen, (Sach-)Beschädigung, verbale oder tätliche Angriffe durch Ratsuchende ist in der Regel selten. Dennoch machen einzelne Mitarbeitende von Beratungsstellen (Beratungsfachkräfte ebenso wie die Teamassistenz), ganze Teams und auch ihre Trägerstrukturen irgendwann Erfahrungen mit belastenden Grenzüberschreitungen durch Ratsuchende. Gefordert ist dann ein stets reflektiertes, abgestimmtes Vorgehen bei allen Beteiligten, bei den betroffenen Mitarbeitenden, dem Team, der Leitung und dem Träger. Hilfreich ist, bereits vor Eintritt einer Bedrohungslage Überlegungen anzustellen, wie der Schutz im Ernstfall bestmöglich gewährleistet werden kann und welche Maßnahmen vorbeugend ergriffen werden sollten.

Informationen 3/21 - bke-Hinweis: Die Bedeutung von § 20 SGB VIII für die Erziehungsberatung

Die Neufassung des ehemaligen § 20 SGB VIII war gegen Ende des Reformprozesses im jetzigen Wortlaut als § 28a gedacht. Absicht des BMFSFJ war der erklärte Wille, dass diese Hilfe niedrigschwellig, unbürokratisch und flexibel betroffenen Familien zur Verfügung stehen soll. Als Vorbild diente die Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII, die anerkanntermaßen diese Qualitätsmerkmale aufweist und deshalb auch für die Umsetzung dieser Hilfe prädestiniert erschien. Dass es anders kam, hatte verschiedene Gründe. Der bedeutsamste und damit richtigerweise zutreffende ist, dass diese Hilfeform nicht in die Systematik der Hilfen zur Erziehung (HzE) passt, sondern sich zu sehr davon unterscheidet. Was allerdings bleibt, ist die besondere Stellung, die »Erziehungsberatungsstellen oder anderen Beratungsdienste und -einrichtungen nach § 28« hier einnehmen.